Wer hat einen nahezu perfekten Kündigungsschutz? (vor der betriebsbedingten Kündigung)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Es gibt einen Beruf, in dem man so gut wie nie wirksam betriebsbedingt gekündigt werden kann: Der Assistent der Geschäftsführung. Warum das so ist, und was Arbeitnehmer anderer Berufe daraus lernen können, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der Assistent der Geschäftsführung hat einen umfangreichen und vielseitigen Job. Einerseits gibt es viel zu tun: Fast immer machen Assistenten Überstunden, sie werden permanent in Projekte eingebunden, man überhäuft sie mit kleinen und größeren Aufgaben.

Andererseits haben sie unterschiedlichste Aufgaben: Analysen und Recherche gehören beispielsweise dazu, aber mitunter auch Einkaufen, Chauffeurdienste und Kaffeekochen.

Warum führt das zu einem besseren Kündigungsschutz? Das liegt daran, dass man aufgrund der Fülle der Aufgaben kaum behaupten kann, dass der Arbeitsplatz des Assistenten weggefallen sei. Das aber: der Wegfall des Arbeitsplatzes, ist eine der Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz!

Zudem ist die Tätigkeit des Assistenten oft nicht vergleichbar mit derjenigen anderer Arbeitnehmer im Unternehmen, auch nicht zu der Tätigkeit anderer Assistenten. Auch das stärkt abermals seinen Kündigungsschutz.

Hat man als Assistent oder als anderer Arbeitnehmer eine breite Bandbreite von Aufgaben, sollte man diese möglichst beibehalten. Das gilt besonders für Arbeitsnehmer, die mit Kollegen zusammenarbeiten, die ähnliche Aufgaben haben.

Je mehr besondere und einzigartige Aufgaben man übernimmt, desto weniger vergleichbar ist die eigene Tätigkeit mit den Aufgabenbereichen der Kollegen. Auch das stärkt den eigenen Kündigungsschutz.

Deshalb kann ich Arbeitnehmern nur raten, sich möglichst spezialisiert fortzubilden und möglichst viele spezifische Aufgaben zu übernehmen.

Je mehr man am Arbeitsplatz zu tun hat und je vielfältiger und spezieller die eigenen Aufgaben sind, desto sicherer ist der Job – und desto besser die Chancen einer Kündigungsschutzklage, falls einem gekündigt wird. Gute und sehr gute Klageaussichten wiederum führen fast immer zu einer hohen Abfindung.

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