Werbetext geklaut/kopiert: Das können Sie als Urheber tun

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Werbetexte entscheiden nicht selten über Erfolg oder Misserfolg einer Werbekampagne. Umso schmerzhafter ist es, wenn Mitbewerber die eigens kreierten Werbetexte einfach klauen/kopieren und auf ihrer Landingpage verwenden.


Wann sind Werbetexte urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG)?


Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen eines urheberrechtlichen Schutzes als „Sprachwerk“ bzw. „Schriftwerk“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ist die sog. „Schöpfungshöhe“. Diese setzt eine gewisse Individualität in der sprachlichen Gestaltung und Verarbeitung voraus.


Je nach Branche und Zweck steckt hinter einem (längeren) Werbetext oft mehr als man denkt. Neben einer durchdachten Gliederung - z.B. nach dem AIDA-Modell - spielen auch Faktoren wie Zielgruppenverständnis und Emotionalität eine wichtige Rolle.


Es handelt sich also häufig nicht mehr um bloße „Gebrauchstexte“, die in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, sondern um Produkte der eigenen Phantasie. Bei Werbetexten kann daher nicht selten eine „persönliche geistige Schöpfung“ und damit ein urheberrechtlicher Schutz angenommen werden.


Je länger und anspruchsvoller ein Text ist, desto größer sind die Chancen auf urheberrechtlichen Schutz. Bei kurzen Produktbeschreibungen für einen Online-Shop wird dies oft nicht ausreichen, während lange Werbetexte für Landingpages oder Webinare (z.B. für Dienstleister) schon viel eher Schutz genießen können.


Um das eigene Urheberrecht nachweisen zu können, empfiehlt es sich, den Text mit einer vollständigen Autorenangabe zu kennzeichnen und Urheberrechtsvermerke wie „©“ zu verwenden.


Welche Rechte stehen Urhebern zu?


Was also können Sie tun, wenn ein Mitbewerber Ihre Werbetexte kopiert und für eigene Zwecke verwendet?


Ist Ihr Werbetext, urheberrechtlich geschützt, haben Sie unter anderem Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz Ihrer Rechtsanwaltskosten.


Um Ihre Rechte bestmöglich durchsetzen zu können, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.


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