WeSaveYourCopyRights Abmahnung: "Black Sails" (Fernsehserie)

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Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern.

Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy” etc. abgemahnt.

Betroffen ist auch die US-amerikanische Abenteuerserie "Black Sails", die die Vorgeschichte zu Robert Louis Stevensons Roman Die Schatzinsel erzählt sowie historische Piraten wie Jack Rackham, Anne Bonny, Charles Vane, Benjamin Hornigold und Edward Low sowie historische Geschehnisse wie den Untergang der Urca de Lima mit in die Handlung einbaut.

Vorsicht: Es besteht die Gefahr, zukünftig auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Die aktuelle 2. Staffel beeinhaltet folgende Folgen:

Ep 10 XVIII.

Ep 9 XVII.

Ep 8 XVI.

Ep 7 XV.

Ep 6 XIV.

Ep 5 XIII.

Ep 4 XII.

Ep 3 XI.

Ep 2 X.

Ep 1 IX.

Was wird verlangt?

Eine Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber (hier die Crystalis Entertainment UG) die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps zur „Black Sails“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

 

 


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