Wettbewerbsrecht | Abmahnungen der Kanzlei Kastner für die medical4business GmbH

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Uns liegen Abmahnungen der Kanzlei Kastner (Rechtsanwältin Anna Kastner) vor, die für die medical4business GmbH aus Wendelstein angebliches unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten rügt.

Abgemahnt werden in allen Fällen Händler von Kosmetikprodukten. In der Sache richtet sich der Vorwurf insbesondere auf Verstöße gegen § 2 der Preisangabenverordnung (fehlende Grundpreisangabe), die allerdings Marktverhaltensregeln darstellen.

Gefordert wird die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt ist, sowie die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von (hier) 15.000,00 EUR (entspr. 1.029,35 EUR inkl. MwSt).

Bereits ganz grundsätzlich ist der Vorwurf, gegen die Grundpreisangabe zu verstoßen, nicht ungefährlich für den Abgemahnten. Das ggf. abgegebene strafbewehrte Versprechen einzuhalten, ist alles andere als einfach. Die Anforderungen müssen immer wieder beim Einstellen neuer Produkte beachtet werden, die Reichweite der Erklärung muss sich nicht nur auf das konkrete Angebot beschränken, sondern auch in bspw. Produktlisten und anderen Werbeformen beachtet werden. Nachdem ein Verstoß von einem erfahrenen Rechtsanwalt bestätigt worden ist (die PAngV sieht bspw. Ausnahmen von dem Erfordernis eines Grundpreises vor, die einige Kollegen in der Vergangenheit übersehen haben), ist daher zunächst zu überlegen, ob überhaupt und wenn, in welcher Form ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll. Entscheidet man sich gegen die Abgabe, bedeutet dies die Inkaufnahme einer einstweiligen Verfügung und damit einhergehend kurzfristig höherer Kosten. Dafür müsste man im Wiederholungsfall keine Vertragsstrafe an den Gegner, sondern ein Ordnungsgeld an den Staat zahlen. Der richtige Weg wäre hier zunächst zu klären. Ggf. wäre das Unterlassungsversprechen jedenfalls zu modifizieren.

Wir haben aus unterschiedlichem Grund starke Vorbehalte gegen die Abmahnungen, die jedenfalls nicht einfach vom Adressaten ungeprüft hingenommen werden sollten.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch auf unserer Website herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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