Wettbewerbsrecht: RA Marcel van Maele mahnt für die NE-Soft 24 GmbH ab

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Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele aus Aachen vor, der für die NE-Soft 24 GmbH angeblich unlauteres Verhalten im geschäftlichen Verkehr abmahnt.

Dem Adressaten wird vorgeworfen, gebrauchte Software zu verkaufen, ohne die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs „UsedSoft II“ (Az I ZR 129/08) dargestellt werden. Da die vom BGH verlangten Voraussetzungen nicht erfüllt worden seien, handele es sich bei dem Verkauf um eine Urheberrechtsverletzung (allerdings selbstverständlich nur zum Nachteil des Rechteinhabers). Diese Verletzungshandlung führe zu einer Irreführung des Verkehrs, sodass es sich auch um eine unlautere Handlung im wettbewerbsrechtlichen Sinne handele.

Wir stehen der Abmahnung kritisch gegenüber und können nur anraten, weder das beiliegende Unterlassungsversprechen vorschnell zu unterzeichnen noch die eingeforderte Zahlung (2000,00 EUR pauschal angesetzter Schadenersatz nebst Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren) zu überweisen. Ein derart angeschriebener Händler sollte sich in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist fachkundigen Rat suchen, um die Rechtslage zuvor prüfen zu lassen. Der Rechtsanwalt wird dann unter Beachtung der Wünsche und Vorgaben des Mandanten das anzuratende Vorgehen erarbeiten.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis, gerade auf dieser Schnittstelle zwischen Wettbewerbs- und Urheberrecht, zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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