Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fareds für arte fiori e.K. | Health Claims

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vor, die für den eingetragenen Kaufmann „arte fiori“ einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung behauptet und rügt.

Bei der Health-Claims-Verordnung handelt es sich um ein Verbot nährwertbezogener Angaben mit Erlaubnisvorbehalt, will sagen: Sofern es sich bei einer konkreten Äußerung um eine nährwertbezogene Angabe handelt, müssen nicht nur die allgemeinen Bedingungen der Verordnung erfüllt werden, darüber hinaus dürfen solche Angaben nur getätigt werden, wenn sie im Anhang der Verordnung aufgeführt sind (Art 8 Abs. 1 HCVO).

Nährwertbezogen ist dabei nach Art 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, und zwar aufgrund (…)“. Diese sehr weite Definition zeigt bereits, dass die Health-Claims-Verordnung oftmals auch dort Anwendung findet, wo der Unternehmer einen solchen Zusammenhang nicht bedacht hat.

Auch die Health-Claims-Verordnung beinhaltet Marktverhaltensregeln, sodass eine Abmahnung eines Wettbewerbs über die §§ 3, 3a UWG bei einem Verstoß gegen die Verordnung in Betracht kommt.

Vorliegend wird die Verwendung „Low Carb“ abgemahnt, da weder dieser Begriff noch der Begriff „Kohlenhydrate“ im Anhang der HCVO aufgeführt/zugelassen seien.

Dieses Beispiel zeigt, dass Händler hier sehr vorsichtig sein sollten und ihren Internetauftritt entsprechend juristisch überprüfen lassen sollten.

Forderungen des arte fiori e.K.

Der unter seiner Firma arte fiori handelnde eingetragene Kaufmann fordert zunächst die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das die Kanzlei Fareds als Muster dem Abmahnschreiben beigefügt hat.

Darüber hinaus werden die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung im Rahmen eines Aufwendungsersatzanspruches geltend gemacht (Gegenstandswert 10.000,00 EUR).

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit, so auch im Lebensmittelrecht. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht/.

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