Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lintl Renger für Frau Meral S.

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lintl Renger aus München vor, die für ihre Mandantin Meral S. wettbewerbswidriges Verhalten rügen.

Konkret geht es um den Vorwurf, der Abgemahnte habe es unterlassen, dem Verbraucher einige Pflichtangaben nach Art 246a EGBGB und Art 246c EGBGB sowie § 5 TMG zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Abmahngründe, die von den Gerichten grundsätzlich entschieden sind. Es kann auch angesichts der sehr leichten Auffindbarkeit von Wettbewerbsverstößen im Internet nur sehr deutlich angeraten werden, den eigenen Internetshop absichern zu lassen und in bestimmten Abständen überprüfen zu lassen, um Abmahnungen vorzubeugen.

Verlangt wird die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, das der Abmahnung als Entwurf beigefügt worden ist. Weiter soll der Abgemahnte die Kosten der Rechtsanwälte Lintl Renger aus einem Streitwert von 12.000,00 EUR (entspricht 958,19 EUR brutto) ausgleichen bzw. Frau S. von diesen Anwaltskosten freistellen.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können. Auch wettbewerbsrechtliche Absicherungen von Internetauftritten bieten wir seit vielen Jahren an.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung, Verfügung oder Klageschrift via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch über dem Formular auf unserer Homepage herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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