Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt S. i. A. d. Autohaus Frank UG

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt S. aus Berlin mahnt für die Autohaus Frank UG aus Teltow wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Die Autohaus Frank UG bietet über ihren eBay-Shop price-breaker-company“ u. a. Modellautos und Spielzeugartikel zum Kauf an. 

Der Vorwurf

Der abgemahnte gewerbliche Verkäufer vertreibt ebenfalls Modellautos auf eBay.de. Innerhalb eines seiner Verkaufsangebote habe er es laut RA S. unterlassen, den nach der aktuellen Rechtsprechung erforderlichen klickbaren OS-Link (Link zur OS-Plattform: Internetplattform zur Online-Streitbeilegung) bereitzustellen. Hieraus soll laut RA S. ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch für die Autohaus Frank UG entstanden sein.

Die Forderungen

Der Abgemahnte wird aufgrund des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Autohaus Frank UG und einer Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 334,75 € bei einem Gegenstandswert von 3.000,00 € aufgefordert.  

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Autohaus Frank UG erhalten?

Dann sollten Sie in keinem Fall die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen tätigen. Auch wenn die Abmahnkosten zunächst gering im Vergleich zu anderen Abmahnungen erscheinen, sollten Sie stets das aus der Unterlassungserklärung resultierende Vertragsstrafeversprechen bedenken, welches Sie auch nach Jahren wieder einholen kann. Wie nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konkret vorzugehen ist, hängt vom individuellen Sachverhalt und Einzelfall ab. Bevor Sie reagieren, sollten Sie in jedem Fall zunächst einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und/oder IT-Recht kontaktieren.

Mit Hilfe Ihres Anwalts können Sie zunächst erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden bzw. können weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz sind mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vertraut. Wir konnten bereits aus zahlreichen Abmahnverfahren positive Konsequenzen für unsere Mandanten erzielen!

Darüber hinaus hilft unser Team auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind und ermöglichen eine rechtssichere Gestaltung Ihres Onlineshops.

Sie können unsere Kanzlei gerne im Voraus per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung und einer Rückrufnummer kontaktieren oder uns auch direkt per Telefon erreichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema