Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Günther & Günther GmbH

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Aktuell erreicht uns eine Abmahnung der Günther & Günther GmbH aus Hamburg, deren Interessen durch den Rechtsanwalt Elmar E. Günther vertreten werden. Die Günther & Günther GmbH ist laut dem Anschreiben als Immobilienmakler in Deutschland, Spanien und Frankreich tätig, sodass Sie zu unserem Mandanten in einem Wettbewerbsverhältnis steht.

Was wird von Rechtsanwalt Elmar E. Günther abgemahnt?

Gegenstand dieser Abmahnung ist eine angeblich gem. § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, §§ 3; 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrige Anzeige von Immobilien in Münster auf www.immonet.de durch unseren Mandanten.

Laut Rechtsanwalt Elmar E. Günther betreibe der Betroffene Werbeanzeigen von Immobilien, die bereits verkauft oder vermietet seien. Das stelle eine irreführende geschäftliche Handlung i.S.d. § 5 UWG dar, da die Werbeanzeige geeignet sei, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Würden Interessenten von www.immonet.de Werbung bzgl. bereits verkaufter oder vermieteter Immobilien erhalten, läge darin eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers sowie ein Wettbewerbsvorteil i.S.d. §§ 3; 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG gegenüber der Günther & Günther GmbH.

Der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 15.000 € beigefügt.

Reaktion bei Abmahnung von Günther & Günther GmbH?

Sollten Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen dringend davon ab, die gesetzte Frist untätig verstreichen zu lassen oder die Unterlassungserklärung ohne eine rechtliche Einschätzung eines Fachanwalts zu unterschreiben.

Der Abmahnende könnte daraufhin eine einstweilige Verfügung gem. der §§ 935 ff. ZPO erwirken, die ihm in dem streitigen Rechtsverhältnis gem. § 940 ZPO vorläufig Rechte einräumt.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht beraten wir Sie aufgrund unserer Erfahrung in solchen Fällen umfassend und zeitnah, sodass wir an Ihrer Seite die erforderlichen Schritte tätigen und Weiterungen vermeiden können.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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