Wettbewerbszentrale-Büro-Stuttgart-Abmahnung – gewerbliches oder privates Handeln?

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei Heidicker hat aktuell Kenntnis erlangt von einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a. M., Büro Stuttgart. In der auf den 11.01.2017 datierten Abmahnung wird der Adressat darauf hingewiesen, dass sein Handeln auf eBay nicht als privat, sondern als gewerblich einzustufen ist. Daher habe er dem Verbraucher unter anderem ein Widerrufsrecht einzuräumen. Wir erklären Ihnen, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollten.

Vorwurf innerhalb der Abmahnung

Der Abmahnadressat sei mit seinem eBay-Shop als gewerblicher Händler einzustufen und habe dementsprechend die zahlreichen Informationspflichten eines gewerblichen Verkäufers zu erfüllen. Insofern wird gerügt:

  • Keine Einräumung eines Widerrufsrechts
  • Kein Impressum

Forderung in der Abmahnung

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich dazu verpflichtet, die genannten Verstöße künftig zu unterlassen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Zudem wird die Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 267,50 € gefordert.

Wann liegt gewerbliches Handeln vor?

Die Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichem Handeln dürfte für den juristischen Laien nur sehr schwer vorzunehmen sein. Von der Rechtsprechung wurden zahlreiche Kriterien hierfür entwickelt, die in jedem konkreten Einzelfall einer wertenden Gesamtbetrachtung bedürfen. Sollten Sie daher im Internet als Verkäufer auftreten, ist es von entscheidender Bedeutung für Sie, zu wissen, ob Sie bereits als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Gerne stehen wir Ihnen hierzu zur Verfügung. Wir überprüfen gerne Ihren Internetauftritt. Kriterien, die auf ein gewerbliches Handeln hindeuten, sind unter anderem: Anzahl der verkauften Produkte, Neu- oder Gebrauchtwaren und Gleichartigkeit der Verkäufe.

Wie sollte auf die Abmahnung reagiert werden?

Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab. Wir raten dazu, bei Erhalt einer Abmahnung auf spezialisierte anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Hierdurch lässt sich nicht nur weiterer Schaden verhindern, sondern auch häufig eine Kostensenkung erreichen.

Unser Rat an Sie

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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