Wie funktioniert ein Erbvertrag?

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Es gibt zwei Arten einer „letztwilligen Verfügung“, mit der man die eigene Erbfolge regeln kann: Das Testament und den Erbvertrag. In diesem Rechtstipp soll es um den Erbvertrag gehen.

Sie erfahren:


  • Was ein Erbvertrag ist

  • Wie man einen Erbvertrag errichtet

  • Welche Formvorgaben für einen Erbvertrag bestehen

  • Ob man einen Erbvertrag ändern oder widerrufenkann

  • Ob man einen Erbvertrag anfechten kann


Was ist ein Erbvertrag?


Wie ein Testament, ist auch der Erbvertrag eine „letztwillige Verfügung“, in der Sie die Verteilung Ihres Vermögens nach ihrem Ableben regeln können. Der Unterschied zum Testament liegt darin, dass der Erbvertrag nicht einseitig durch den Erblasser errichtet wird, sondern als gegenseitig bindender Vertrag zwischen zwei Personen (Erblasser und Erben) geschlossen wird. Er enthält Bedingungen, zu deren Einhaltung sich beide Vertragspartner verpflichten. Änderungen können nur einvernehmlich vorgenommen werden. Einen Erbvertrag abzuschließen kann sich etwa anbieten, wenn man seinen Lebensgefährten als Erben einsetzen will, aber mangels Eheschließung kein Ehegattentestament errichten kann.

Ein Erbvertrag bedarf zur Gültigkeit immer einer notariellen Beurkundung.

Übrigens schließt ein Erbvertrag mit einem Erben nicht die Möglichkeit aus, außerdem noch ein Testament zu errichten, sofern beide einander nicht widersprechen.

So könnten Sie z.B. per Erbvertrag Ihrem ältesten Sohn das Familienanwesen bindend zusichern, verbunden mit der Auflage, dieses zu pflegen, und in einem Testament den Rest Ihres Nachlasses unter Ihren übrigen Kindern verteilen. Falls Testament und Erbvertrag inhaltlich unvereinbar sind, hebt der Vertrag das Testament auf. Die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche bleiben durch einen Erbvertrag unberührt, sind also bei der Errichtung des Vertrages zu beachten.


Wie errichtet man einen Erbvertrag?


Zunächst einmal müssen Erblasser und Erbe voll geschäftsfähig (also volljährig und nicht geistig in irgendeiner Weise beeinträchtigt) sein. Dann müssen sie sich über Gestalt und Inhalt des Vertrages einig sein. Hierfür bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, abgesehen davon, dass der Inhalt des Vertrages sinnvoll, umsetzbar und nicht sittenwidrig sein muss. Der Vertrag muss mindestens eine bindende Verfügung enthalten. Bei der Formulierung empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Notar hinzu zu ziehen, um sicher zu gehen, dass die Formulierung juristisch wasserdicht ist. Ist der Vertrag aufgesetzt, bedarf es nur noch der notariellen Beglaubigung, und er ist rechtswirksam. Der Notar berechnet dafür pro Vertragspartner eine Gebühr, die vom Vermögen des Erblassers abhängt.


Welche Formvorgaben gelten für einen Erbvertrag?


Um den Vertrag notariell beurkunden zu lassen, müssen beide Vertragspartner den fertigen Vertrag entweder schriftlich dem Notar vorlegen oder mündlich mitteilen, um ihn dann zu verschriftlichen.

Der Vertrag muss verlesen, genehmigt und durch beide Vertragspartner unterschrieben werden. Nach der Beurkundung gibt der Notar den Vertrag gegen eine einmalige Zahlung von 75€ in amtliche Verwahrung. Im Erbfall wird er dann automatisch (gegebenenfalls zusammen mit einem Testament) eröffnet.


Kann man einen Erbvertrag ändern oder widerrufen?


Der Sinn des Erbvertrags gegenüber dem Testament besteht in der vertraglichen Bindung beider Vertragspartner. Dementsprechend ist eine einseitige Änderung oder Aufkündigung des Vertrages nicht einfach so möglich. Änderungen können nur einvernehmlich erfolgen, und müssen wiederum in Anwesenheit beider Vertragspartner notariell beglaubigt werden.

Einzige Ausnahmen: Wenn der Erbe vor dem Erblasser verstirbt, kann dieser den Erbvertrag auflösen. Wenn die Vertragspartner heiraten, können sie diesen per Ehegattentestament auflösen.

Davon abgesehen kann der Erblasser sich im Vertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten. Von dieser kann er Gebrauch machen, wenn beispielsweise der Erbe einer Vertragsänderung nicht zustimmen will. Die Rücktrittserklärung ist wirksam, sobald sie mit Unterschrift und notarieller Beglaubigung, dem Erben zugestellt wurde. Ist im Erbvertrag kein Rücktrittsrecht verankert, kann der Erblasser diesen nur per Klage anfechten.


Kann man einen Erbvertrag anfechten?


Ein Erbvertrag kann angefochten werden, und zwar sowohl von den Vertragspartnern als auch von anderen Erben. Für eine Anfechtungsklage bedarf allerdings einer Begründung, um vom Gericht anerkannt zu werden. Valide Gründe wären etwa, dass ein Vertragspartner über den Vertragsinhalt im Irrtum gewesen, durch seinen Vertragspartner getäuscht oder zur Unterzeichnung genötigt worden ist. Der Kläger muss das Vorliegen eines solchen Grundes beweisen.


Weitere Informationen zum Thema Erbvertrag finden Sie hier.


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