Wie gehe ich gegen Schufa-Einträge vor?

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Wie wichtig es ist, was in der Schufa-Auskunft steht, merken viele Verbraucher, wenn sie einen Kreditvertrag oder Mietvertrag abzuschließen beabsichtigen. Oftmals wird erst dann bemerkt, dass in der Schufa negative Einträge vorhanden sind oder der Score-Wert schlecht ist, wenn ein Ratenkauf vom Händler bzw. der finanzierenden Bank abgelehnt wird. Deshalb sehen wir es als wichtig an, sich rechtzeitig um die eigene Bonität zu kümmern.

Welche Einträge bei der Schufa gespeichert sind, können Sie einfach selbst herausbekommen, indem Sie bei der Schufa Holding eine sogenannte Selbstauskunft beantragen. Dies ist online auf einfachem Weg möglich.

Stellen Sie dort Einträge fest, die möglicherweise sogar zu einer schlechten Bonität führen, so sollten Sie prüfen lassen, ob die Einträge zulässig sind. Abgesehen von falschen Einträgen ist es auch möglich, dass die Einträge längst hätten gelöscht werden müssen. Denn es existieren Prüf- und Löschfristen, die die Schufa sowie auch andere Wirtschaftsauskunfteien einhalten müssen. Führende Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland sind nämlich bestimmten Verhaltensregeln beigetreten, zu deren Einhaltung sie ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts verpflichtet sind.

Rechtsanwältin Dr. Eckardt aus der Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher jedem Verbraucher, der sich über seine Schufa-Auskunft ärgert, rechtlich prüfen zu lassen, ob die Einträge nicht schon hätten gelöscht werden oder zumindest als erledigt markiert werden müssen. Auch erfolgen Einträge oftmals zu früh, außerdem existieren Einschränkungen hinsichtlich der Eintragung bestrittener Forderungen.

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen gerne für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.


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