Wie hoch ist die Strafe für Drogenhandel? Vorladung, Anklage, Hausdurchsuchung

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Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst für das Jahr 2021 über 11 100 Fälle unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die erfassten Fälle unerlaubten Handels mit Cannabis und Zubereitungen in nicht geringer Menge liegen bei über 5600.

Auch ist Drogenhandel eines der Delikte, das oftmals Gegenstand der sogenannten Encrochat Verfahren ist. Die Verwertbarkeit dieser Beweise bestätigte erst kürzlich der Bundesgerichtshof. Mehr Infos dazu auch in unserem Video zum Thema Encrochat auf unserem Kanal.

Dies betraf zum Beispiel auch den Youtuber „Black Panther“, der vor Kurzem vom Landgericht Hamburg zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wegen Drogenhandels.  Medienberichten zufolge flog er auf, als die Chatverläufe des Messenger Dienstes Encrochat entschlüsselt wurden. Auch er nutzte diesen zur Abwicklung seiner Geschäfte.

Welche Strafe droht denn eigentlich für Drogenhandel?

Vielen ist schon bekannt, dass die Strafhöhe bei Betäubungsmitteldelikten ganz entscheidend von der Menge der Drogen abhängig ist. Insbesondere die Begrifflichkeiten der „geringen“ und der „nicht geringen“ Menge sind hier wichtig. Natürlich gibt es aber auch eine Art „normale“ Menge, wenn man es so ausdrücken will. Diesen Begriff verwendet das Gesetz aber nicht.

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird „im Normalfall“ mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Wird mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel Handel getrieben, wird die Strafe höher. Hier ist dann eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen.

Insbesondere beim Handeltreiben mit Drogen ist aber nicht nur die Menge der Droge für das Strafmaß von Bedeutung, sondern auch „wie“ man den Drogenhandel betreibt.

Tut man das nämlich als Mitglied einer Bande, die sich gerade zur fortgesetzten Begehung von Drogenhandel zusammengeschlossen hat, schießt die Strafe auch noch einmal in die Höhe. Nämlich auf eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Eine Bewährungsstrafe ist nur bis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren möglich. Also nur dann, wenn das gesetzliche Mindestmaß an Strafe verhängt wird.

Wird als Mitglied einer Bande mit einer nicht geringen Menge Drogen gedealt, sind wir bei einer Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Keine Geldstrafe. Keine Bewährungsstrafe. Das hier vorgesehene Strafmaß ist übrigens dasselbe wie für Totschlag.

Dasselbe gilt, wenn beim Handel mit Drogen in nicht geringer Menge der Täter eine Schusswaffe bei sich trägt oder sonst ein Werkzeug, was auch dazu geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen bei einer anderen Person zu verursachen.

Geringere Strafen sieht das Gesetz für sogenannte minder schwere Fälle vor. Das sind solche, bei denen das Gericht am Ende des Verfahrens der Ansicht ist, dass der eigentlich vorgesehene Strafrahmen in dem konkreten Fall zu „hart“ ist. Hier werden also alle Umstände rund um die Tat betrachtet. Pauschal sagen, wann ein minder schwerer Fall eines Drogenhandels vorliegt, kann man also nicht.

Wird das Verfahren eingestellt, wenn ich mit nur einer geringen Menge Drogen deale?

Der Mythos, dass sämtlicher Umgang mit Drogen straflos bleibt, solange es sich nur um eine geringe Menge handelt, hält sich hartnäckig. Dabei ist er aber vor allem das: Ein Mythos.

Ja, es gibt bestimmte Drogendelikte bei denen es die Möglichkeit gibt, dass das Verfahren eingestellt wird. Zum Beispiel beim Besitz einer nur geringen Menge Drogen. Die Betonung liegt hier aber auch auf dem Wort Möglichkeit. Ein Versprechen ist das nicht.

Hier kommt es also in ganz besonderem Maße auf eine gute Verteidigungsstrategie an.

Beim Drogenhandel ist das aber anders. Hier ist es egal, ob mit einer geringen oder einer „normalen“ Menge Drogen gehandelt wird. Strafbar ist ohnehin beides. Und die Möglichkeit eines Absehens von der Verfolgung, weil es sich um eine nur geringe Menge handelt, gibt es hier auch nicht.

Habe ich einen Anspruch auf einen Strafverteidiger, wenn mir unerlaubter Drogenhandel vorgeworfen wird?

Vorab: Sie haben immer ein Recht auf einen Strafverteidiger und sollten sich professionell verteidigen lassen. Gerade im Drogenstrafrecht bedarf es Erfahrung besonderer Kenntnisse, um eine erfolgreiche Verteidigung sicherzustellen. Gern können wir Sie als spezialisierte Kanzlei vertreten.


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