Wie viele Abmahnungen darf ein Arbeitgeber gleichzeitig erteilen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Vor einer Kündigung werden Arbeitnehmer oft regelrecht mit Abmahnungen überhäuft. Da hagelt es innerhalb weniger Tage mitunter fünf oder mehr Abmahnungen, oft überreicht der Arbeitgeber zwei oder drei Abmahnungen gleichzeitig. Ist das arbeitsrechtlich zulässig? Gibt es Grenzen, die der Arbeitgeber bei der Quantität der Abmahnungen beachten muss? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Zunächst: Der Arbeitgeber darf nur wegen eines arbeitsvertraglichen Pflichtverstoßes abmahnen. Er darf zwar mehrere Abmahnungen in einem Abmahnungsschreiben zusammenfassen; günstiger ist es aber, jeden einzelnen Pflichtenverstoß in separaten Schreiben abzumahnen. Das ist besser für den Arbeitgeber, denn er riskiert die Unwirksamkeit aller zusammengefassten Abmahnungen, wenn nur eine der dort erwähnten Abmahnungen unwirksam ist. Der Arbeitgeber darf – und sollte – mehrere Pflichtverstöße in mehreren Schreiben gesondert abmahnen.

Diese Abmahnungen darf er zur selben Zeit überreichen; er muss sie nicht an verschiedenen Tagen übermitteln, eine Wartezeit für Abmahnungen gibt es nicht. Deshalb gilt: Sofern entsprechend viele Pflichtverstöße vorliegen, darf der Arbeitgeber eine Vielzahl von Abmahnungen in kurzer Zeit aussprechen.

Zwar darf er den Arbeitnehmer mit den Abmahnungen nicht schikanieren: Dem steht das arbeitsrechtliche Schikaneverbot entgegen. Nur: Sofern es tatsächlich viele Pflichtverstöße gibt, muss es dem Arbeitgeber erlaubt sein, jeden Einzelnen mit einer Abmahnung zu belangen. Mit abwegigen, an den Haaren herbeigezogenen Abmahnungen darf er ihn aber nicht „bombardieren“, solche Abmahnungen wären allerdings sowieso unwirksam, weil ihnen keine Pflichtverstöße zugrunde lägen.

Auch wenn man viele Abmahnungen gleichzeitig erteilen darf: Oft sind sie trotzdem unwirksam, weil sie an Formvorschriften scheitern. Baut die Kündigung auf Abmahnungen auf, lohnt es sich meist, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zu klagen. Der Arbeitnehmer kann auf die Art und Weise seinen Arbeitsplatz retten, oder eine hohe Abfindung erhalten.

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