Wieder einmal: Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e.V.:

Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit wiederholt Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden sind, hatten meine Kollegen und ich auf der Internetseite unserer Kanzlei bereits über das Vorgehen des Vereins gegen Wettbewerbsverstöße berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verband-sozialer-wettbewerb.htm

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung geht es um die Bewerbung eines Produktes, das gegen das Schnarchen helfen soll. Gerügt werden die Bezeichnung des Produktes und verschiedene Werbeaussagen. Zur Begründung wird ausgeführt, sowohl die Bezeichnung als auch die weiteren Werbebehauptungen seien weit übertrieben und irreführend, denn Schnarchen habe vielerlei Ursachen und könne demzufolge allenfalls in seltenen Einzelfällen mittels des angebotenen Produktes behoben werden. Indem jedoch jedem Anwender eine Hilfe gegen Schnarchen versprochen werde, erweise sich die Werbung als täuschend im Sinne der Irreführungsverbote.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 238,00 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs irreführender Werbeaussagen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollten Sie berücksichtigen, dass sich die abzugebende Erklärung nicht nur auf die konkret beanstandeten Werbeaussagen bezieht, sondern darüberhinausgehend auch auf sogenannte im Kern gleichartige Werbeaussagen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Übrigens: Der Verein mahnt auch wegen anderer Wettbewerbsverstöße ab. Informationen zu entsprechenden hier in der Kanzlei vorgelegten Abmahnungen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

Wegen der Benutzung der Bezeichnung „Low Carb“:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-wegen-low-carb-erhalten-ich-berate-auch-sie-196104.html

Wegen Wettbewerbsverstößen bei dem Angebot von Biozid-Produkten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-vsw-erhalten-ich-berate-auch-sie-193779.html

Wegen der Bewerbung von Spirituosen mit dem Begriff „bekömmlich“:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-erhalten-ich-berate-auch-sie-190697.html

Wegen gekaufter Kundenbewertungen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-ev_158646.html

Wegen gesundheitsbezogener bzw. krankheitsbezogener Wirkaussagen („Detox“, „Entgiftung“ und „Entschlacken“):

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-ev-erhalten-ich-berate-sie_151015.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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