Wieder einmal: eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V.

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Verein Deutsche Umwelthilfe e.V.:

Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. bezweckt nach eigenen Angaben gemäß seiner Satzung die Förderung der aufklärenden Verbraucherberatung und des Umweltschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Verband ist in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß den Vorgaben des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen und damit berechtigt, gegen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen Verbraucherschutzgesetze vorzugehen.

Zur Abmahntätigkeit des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V.:

In der Vergangenheit hatten sich wiederholt Betroffene an mich gewandt, die eine Abmahnung des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten hatten. In den entsprechenden Fällen, über die ich hier auch berichtet hatte, ging es um verschiedene Rechtsverstöße:

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Die weitere hier vorliegende Abmahnung des Vereins ist an einen Anbieter von PU-Schaum (Bauschaum/Montageschaum/Dämmschaum) gerichtet. Die Abmahnung bezieht sich auf einen Verstoß gegen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG):

Da der Gesetzgeber PU-Schaumdosen als gefährlichen Abfall eingestuft hat, dürfen PU-Schaumdosen nicht über den Restmüll, den Gelben Sack oder Baumischcontainer entsorgt werden. Verkäufer, die PU-Schaumdosen verkaufen, sind nicht nur verpflichtet, die entleerten Dosen zurückzunehmen. Sie müssen auf die Rücknahme auch hinweisen.

In der mir vorliegenden Abmahnung erhebt der Verein zu einem Angebot im Internet den Vorwurf, dass keine ausreichenden Informationen über die Rückgabemöglichkeiten leerer PU-Schaumdosen vorhanden waren.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgeben und
  • die Kosten der Abmahnung in Höhe von 228,02 Euro tragen.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen.

Wenn in Ihren Angeboten die erforderlichen Informationen über die Rückgabemöglichkeiten leerer PU-Schaumdosen fehlen, sollten Sie die entsprechenden Informationen so schnell wie möglich ergänzen. Des Weiteren sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Sie auch andere Produkte anbieten, die unter die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter fallen. Sofern dies der Fall sein sollte, sollten sie auch bei diesen Angeboten die entsprechenden Informationen ergänzen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Zahlen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Kosten.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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