Wirecard: Landgericht München I eröffnet Musterklage - jetzt kostengünstig Schadensersatz anmelden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Es gibt sehr erfreuliche Entwicklungen in der Causa Wirecard/ EY. Das Landgericht München hat mit Vorlagebeschluss vom 14. März 2022 ein sogenanntes Kapitalanlagemusterverfahren („Musterklage“) eingeleitet. 

Haftung von EY wird durch das OLG verbindlich geklärt

An diese Musterklage können sich alle Geschädigten, die noch nicht geklagt haben, kostengünstig anschließen. Das Verfahren richtet sich vorrangig gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst&Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH („EY“). In dem Verfahren werden alle wesentlichen Fragen der Haftung vor dem Oberlandesgericht München geklärt werden. Um von den Feststellungen des Oberlandesgerichts München zu profitieren, müssen die Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Bestimmung des Musterklägers angemeldet werden. Der Musterkläger wird voraussichtlich in Kürze durch das Oberlandesgericht München bestimmt werden. Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird durch die Anmeldung gehemmt.

Vorteile der Musterklage

Der wesentliche Vorteil der Musterklage liegt in der Möglichkeit seine Ansprüche kostengünstig anzumelden und bei Erfolg der Musterklage von EY Schadensersatz verlangen zu können. Die Anmeldung der Schadensersatzansprüche muss gemäß § 10 II S. 2 KapMuG durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Im Gegensatz zu einer Einzelklage fällt nur eine vergleichsweise geringe Gebühr für die Anmeldung an.

Kostengünstige Anmeldung Ihres Schadensersatzes

Folgende Übersicht stellt die Kosten der Anmeldung des Schadensersatzes in der Musterklage nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dar:

Schaden
Kosten der Anmeldung (Brutto)
5.000,00 €
341,77 €
10.000,00 €
608,33 €
15.000,00 €
707,34 €
20.000,00 €
806,34 €
25.000,00 €
855,85 €
50.000,00 €
1.241,41 €
75.000,00 €
1.420,38 €
100.000,00 €
1.599,36 €
150.000,00 €
1.867,82 €

Das Verhältnis zwischen Chancen und Kostenrisiken ist als ausgezeichnet zu bezeichnen. Werden Ansprüche nicht in der Musterklage angemeldet, können Sie nach Ablauf von sechs Monaten allenfalls in einer entsprechenden Einzelklage geltend gemacht werden, sofern sie noch nicht verjährt sind.

Die Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung

Zur Anmeldung Ihrer Forderungen in der Musterklage benötigt die Kanzlei nur folgende Dokumente:

  • Nachweis über die Aktienkäufe und -verkäufe (beispielsweise Depotauszüge)
  • ggf. Nachweis über Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG
  • ggf. Nachweis der Rechtschutzversicherung (Name und Versicherungsnummer)

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage für die Kostenübernahme und die laufende Korrespondenz mit der Versicherung. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Rolf Siburg, LL.M.

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Internationales Handelszentrum (IHZ)

Friedrichstraße 95

10117 Berlin


E  office@siburg-recht.de

T  + 49 (0)30 20 60 30 40

F  + 49 (0)30 20 60 30 42

Foto(s): Rolf Siburg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rolf Siburg LL.M.

Beiträge zum Thema