Wirecard: Musterkläger im KapMuG-Verfahren bestimmt

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Mit Beschluss vom 13. März 2023 (Az.: 101 Kap 1/22) hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Wirecard-KapMuG-Verfahren bestimmt.

Damit ist der Startschuss für den Beginn des Musterverfahrens gefallen. Wie das Bayerische Oberste Landesgericht mitteilte, können nach der öffentlichen Bekanntmachung des Musterklägers, der Musterbeklagten und des Aktenzeichens des Musterverfahrens im Klageregister nunmehr innerhalb einer Frist von sechs Monaten all jene Geschädigte, die derzeit noch nicht selbst Klage erheben wollen, ihre Ansprüche zum Musterverfahren anmelden und so den Lauf der Verjährung hemmen. Die Erhebung einer individuellen Klage ist dann nach Abschluss des Musterverfahrens erforderlich.

Schirp & Partner aus Berlin vertreten die bislang größte Klägergruppe ausgesetzter Klageverfahren.

Dr. Wolfgang Schirp: „Ziel unserer Arbeit im Musterverfahren wird sein, insbesondere die Ansprüche der Investoren gegen EY durchzusetzen. Da wir bereits heute die meisten anhängigen Klagen gegen EY vertreten, haben wir umfangreiche Prozesserfahrung gegen diesen Gegner. Wichtig ist aber nicht nur, dass die geschädigten Investoren im Musterverfahren zu ihrem Recht kommen. Wichtig ist auch, dass wir auf der Zeitschiene zügig vorankommen. Wir sehen es als unsere Mission an, das Verfahren bestmöglich voranzubringen.“

Warum wir?

Die Kanzlei Schirp & Partner hat jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren. Zudem haben wir viel Erfahrung mit Großverfahren. Allein in Sachen Wirecard vertreten wir seit Monaten die größte Klägergruppe ausgesetzter Klageverfahren. Alle Kläger ausgesetzter Verfahren sind als Beigeladene Beteiligte des Musterverfahren.

Was jetzt zu tun ist

Melden Sie Ihre Ansprüche ab jetzt innerhalb der nächsten 6 Monate verjährungshemmend an. Wir freuen uns, wenn wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen dürfen und werden alles daran setzen, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen zur Anmeldung zum Musterverfahren.




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