Wohnflächenangabe im Mietvertrag

  • 1 Minuten Lesezeit

In vielen Mietverträgen findet sich nicht nur eine Beschreibung, welche Flächen vermietet werden sollen, sondern es findet sich auch noch eine Größenangabe über die Mietfläche, die teilweise mit dem Zusatz "ca." relativiert wird. Doch welche Auswirkungen hat diese Größenangabe über das Mietobjekt wirklich?

Der Bundesgerichtshof hat hier in einem Hinweisbeschluss vom 22.6.2021 für mehr Klarheit gesorgt.

I) Vereinbarungen über die Wohnflächenberechnung

Zunächst hatte der BGH erläutert, dass die Vertragsparteien eines Mietvertrages selbstverständlich bestimmte Teile des Mietobjektes ganz oder teilweise aus der Berechnung der Fläche des Mietobjektes ausnehmen können. Dies muss dann aber ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden.

II) Mietvertragliche Flächenangabe und Mieterhöhungsverfahren

Im Mieterhöhungsverfahren ist die Angabe der Fläche des Mietobjektes im Mietvertrag völlig ohne Bedeutung. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Mieterhöhungsverfahren allein die tatsächliche -objektive- Wohnfläche maßgeblich.

III) Inhalt des Mietvertrages als Beschaffenheitsvereinbarung

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.06.2021 aufgezeigt, dass die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag regelmäßig keine unverbindliche Beschreibung, sondern eine Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien darstellt. 

Dies gilt auch dann, wenn die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag mit einem Zusatz "circa" versehen ist. 

Die textliche Beschreibung der Mieträume gibt dann vor, welche Räume in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen sind.

Weicht die Wohnflächenabgabe Angabe dann um mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so führt dies zu einem Mangel der Mietsache.

IV) Fazit

Viele Vermieter füllen den Formularmietvertrag in dem Glauben aus, die Quadratmeterangabe sei völlig unverbindlich, wenn nur die Mieträume selbst korrekt beschrieben würden.

Die oben dargestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zeigt, dass dies ein Irrglaube ist, der unter Umständen teuer werden kann.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thilo Finke

Beiträge zum Thema