Wussten Sie, dass nur 1 % der deutschen Gerichtsentscheidungen veröffentlicht werden?

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Richterin am Richtertisch mit Waage

Obwohl Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich sind, erfolgt die Veröffentlichung von Entscheidungen nur in wenigen Einzelfällen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht zwar vor, dass Gerichtsentscheidungen grundsätzlich in anonymisierter Form veröffentlicht werden sollen, um Transparenz und Zugänglichkeit für alle zu gewährleisten. Doch die Realität sieht anders aus: Lediglich etwa ein Prozent aller Entscheidungen ist bisher öffentlich einsehbar, und selbst bei den höchsten Gerichten liegt die Veröffentlichungsrate nur bei etwa 30 bis 40 Prozent, so ein aktueller Bericht im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins.

Warum sind so wenig Gerichtsentscheidungen veröffentlicht?

Die geringe Quote lässt sich wohl auf verschiedene Gründe zurückführen. Einerseits beurteilen die Gerichte nach eigenem Ermessen, ob eine Entscheidung veröffentlichungswürdig ist. Andererseits hat sich die Praxis etabliert, Entscheidungen vor der Veröffentlichung zu anonymisieren. Die Kombination dieser Faktoren, zusammen mit einem Mangel an Personal in den Gerichten, führt dazu, dass Entscheidungen auf Amtsgerichtsebene praktisch nie veröffentlicht werden, so das Anwaltsblatt. Richter haben offenbar wenig Anreiz zur Veröffentlichung.

Was bedeutet dies für Ratsuchende?

Viele Ratsuchende gehen davon aus, dass die Lösung für ihre rechtlichen Probleme nur einen einfachen Google-Suchvorgang entfernt ist und sie sofort die benötigten Antworten finden können. In manchen Fällen mag dies tatsächlich zu den gewünschten Ergebnissen führen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass in Deutschland das Konzept des Case Law nicht gilt. Fallrecht (englisch: case law) ist ein rechtliches System, bei dem die primäre Rechtsquelle nicht in allgemeinen Gesetzen liegt, sondern in den richterlichen Entscheidungen zu konkreten Fällen, Richter in Deutschland sind nicht dazu verpflichtet, sich an bereits ergangenen Entscheidungen zu orientieren, sondern beurteilen jeden Fall nach ihrem eigenen richterlichen Ermessen und der aktuellen Rechtslage.

Angesichts dessen, dass nur ein Bruchteil aller gerichtlichen Entscheidungen öffentlich verfügbar ist, wird deutlich, wie wichtig es für Anwälte ist, über die erforderliche fachliche Kompetenz und Erfahrung in ihren Fachgebieten zu verfügen. Dies ermöglicht es ihnen, Ratsuchende seriös bei der Beurteilung ihrer rechtlichen Fragen und Probleme zu beraten, auch wenn die Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen begrenzt ist.

Rechtsberatung nach Maß

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Foto(s): Titelbild von Moondance auf Pixabay


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