Zahlungsklage gegen LaGeSo (LAF) – Hostel-Betreiber und deren Prozessbevollmächtigte bitte melden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Wir berichteten bereits, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) bzw. dessen Rechtsnachfolger – das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) – dazu übergegangen ist, die an die Betreiber von Hostels und Ferienwohnungen auf Grundlage von Kostenübernahmeerklärungen geleisteten Pauschalen von bis € 50.- pro Tag und Flüchtling teilweise in voller Höhe zurückzufordern.

Bis Mitte 2016 beklagten die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften vorwiegend, dass seitens des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten auf bereits erbrachte und in Rechnung gestellte Beherbergungsleistungen nicht in voller Höhe geleistet wurde, sondern lediglich Abschlagzahlungen erfolgten.

Mittlerweile hat sich die Lage deutlich verschärft. So berichten nunmehr von uns vertretene Betreiber, dass das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten in vielen Fällen, in denen nach Ansicht der Behörde die für die Flüchtlingsunterbringung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig vorlagen, die Zahlung auf die von den Betreibern schon erbrachten und abgerechneten Beherbergungsleistungen vollständig eingestellt hat.

Es liegt hier der Schluss nahe, dass das Land Berlin mit der Rückforderung der auf Grundlage der Kostenübernahmeerklärungen bereits ausgekehrten Beherbergungsentgelte zumindest auch die Durchsetzung der Forderungen der Betreiber auf die noch ausstehende Vergütung, ggfs. durch eine spätere Erklärung der (Prozess-)Aufrechnung, vermeiden möchte.

Nichtsdestotrotz haben sich die ersten Betreiber jetzt zur Wehr gesetzt und klagen gegen das LAF auf Zahlung der Vergütung aus den bereits von ihnen erbrachten und abgerechneten Beherbergungsleistungen.

Wir bitten alle betroffenen Betreiber, bzw. deren Rechtsanwälte, die bereits mit Zahlungsklagen gegen das LAF befasst sind, Kontakt mit uns zum Zwecke des Strategie-Austausches aufzunehmen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten