Zehn Fragen zu Gnadengesuchen

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Gnadengesuche sind ein letzter Hoffnungsschimmer, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten gegen bestimmte Urteile vergebens waren. Ein Begnadigungsantrag befindet sich auf einer anderen Ebene („Gnade vor Recht“) und kann daher zusätzliche Chancen eröffnen.

Dieser Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hummel beantwortet einige grundlegende Fragen zu der Thematik. Eine ausführlichere Behandlung der Thematik Gnadengesuche hat Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa veröffentlicht.


Was ist ein Gnadengesuch?

Ein Gnadengesuch ist ein besonderer Antrag, mit dem man um die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung bittet.


Wo sind Gnadengesuche geregelt?

Im Grundgesetz und den Verfassungen der Länder wird angesprochen, wer das Gnadenrecht ausübt. Diese Regelungen setzen gewohnheitsrechtlich voraus, dass es Begnadigungen gibt.

Daneben gibt es meist noch gesetzliche Bestimmungen über den Vollzug von Begnadigungen, die meist als Gnadenordnung bezeichnet werden. Daneben bestehen oft noch Verwaltungsvorschriften.


Wogegen kann sich ein Gnadengesuch richten?

Gegen jede Form staatlicher Sanktionierung, also insbesondere im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Disziplinarrecht der Beamten und Soldaten.

In der Praxis geht es vor allem um strafrechtliche Verurteilungen. Die dort ausgesprochene Strafe soll gar nicht oder nicht weiter vollstreckt werden.


Was kann man mit einem Gnadengesuch erreichen?

Das Gnadengesuch richtet sich gegen die verhängte Strafe. Diese soll verringert, umgewandelt oder nicht vollzogen werden.


Wer kann ein Gnadengesuch einreichen?

Jeder kann um seine eigene Begnadigung oder um die Begnadigung einer anderen Person bitten.


Wer entscheidet über das Gnadengesuch?

Formal gesehen ist es der Ministerpräsident, die Landesregierung oder (in seltenen Fällen) der Bundespräsident.

Tatsächlich wird die Entscheidung in der Sache aber an andere Behörden übertragen, oft an die Staatsanwaltschaft.


Wie kann ein Gnadengesuch begründet werden?

Inhaltlich kann ein Gnadengesuch mit allen Argumenten begründet werden, die einem einfallen.

In erster Linie geht es meist darum, dass man darlegt, warum die komplette Vollstreckung der gesamten Strafe in diesem Fall unzumutbar oder ungerecht ist und auch nicht mit den Grundgedanken des Rechts zu vereinbaren ist.

Beachten sollte man dabei aber, dass es nicht um eine Diskussion des Prozesses und des Urteils geht. Manche Äußerungen können auch kontraproduktiv sein und die Chancen verringern.


Braucht man dafür einen Anwalt?

Nein, nicht unbedingt. Ein Gnadengesuch kann über einen Anwalt eingebracht werden, dies ist aber nicht verpflichten.

Allerdings besteht eine gewisse Gefahr, dass man typische Fehler begeht oder wichtige Gesichtspunkte vergisst, wenn man sich hier nicht professionell beraten oder vertreten lässt. Angesichts der (siehe nächster Punkt) geringen Erfolgsaussichten sollte man darauf achten, ein möglichst „perfektes“ Gnadengesuch zu stellen.

Die Kanzlei Abamatus von Rechtsanwalt Thomas Hummel arbeitet regelmäßig sogar noch mit einem zweiten, in erster Linie strafrechtlich versierten Anwalt zusammen, um den Antrag durch das „Vier-Augen-Prinzip“ möglichst erfolgversprechend zu gestalten.


Wie oft sind Gnadengesuche erfolgreich?

Nur sehr selten. Es werden zwar keine offiziellen, umfassenden Statistiken darüber geführt, aber die Erfolgsquote dürfte sich um untersten Prozentbereich bewegen.

Der Grund liegt einfach darin, dass es nicht Aufgabe der Behörden ist, die Gerichte zu „korrigieren“. Auch politisch ist es meist nicht opportun, verurteilten Straftätern zu helfen. Darum muss genau dargelegt werden, warum ein ganz besonderer Fall vorliegt, der es ausnahmsweise einmal rechtfertigt, eine positive Gnadenentscheidung zu treffen.


Was kostet ein Gnadengesuch?

Ein professionelles Gnadengesuch durch einen Rechtsanwalt ist leider nicht billig.

Da intensives Aktenstudium und weitere Recherchen sowie eine auf Anhieb überzeugende Formulierung notwendig sind, kommen hier leicht Kosten in der Gegend von 2000 bis 5000 Euro zusammen.


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