Zinsunion.com: Kein Zugang! Eile ist geboten! Anwaltsinfo!

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Anleger, die über die Handelsplattform www.zinsunion.com mit angeblicher Büroadresse in der Kloppstockstraße 17 in 24103 Kiel (mit angeblicher Kooperation mit der Zinsunion Ltd. im Vereinigten Königreich) Geld angelegt haben, sind in großer Sorge und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin umgehend anwaltlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten sie haben, ihre Anlegergelder zu sichern.

Zwar wird auf der Website www.zinsunion.com z.B. mitgeteilt
"Mit ZinsUnion Festgeld sicher anlegen"

Allerdings hatte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) mit Hinweis vom 19.10.2021 bereits folgendes mitgeteilt:

"Handelsplattform zinsunion.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG

Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen. 

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kundinnen und Kunden der Zinsunion Ltd. an. Die Zinsunion Ltd. vermittelt auf der Website zinsunion.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland."

Schlimmer noch: Seit kurzem berichten besorgte Anleger davon, dass der Zugang zur Internetplattform "tot" sein soll, also kein Zugang mehr möglich sein soll!

Anleger, die über die Handelsplattform www.zinsunion.com ihr Geld angelegt haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB unbedingt eilig handeln und anwaltlich prüfen lassen, ob die Gelder wirklich bei den angegebenen Banken in Form von "Festgeldern" angelegt wurden. Schlimmstenfalls könnte es sein, dass diese gar nicht angelegt wurden, denn sollten bei den Konten bei den Empfängerbanken gar nicht die jeweiligen Anleger Kontoinhaber sein, wären der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Sollte das der Fall sein, sollten umgehende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden wie z.B. Kontensperrungen, Arreste, genauso, wie Ansprüche gegen die verantwortlichen "Hintermänner", z.B. gem. § 826 BGB, geprüft werden können.

Rechtsschutzversicherungen geben oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anleger/der Anlegerin.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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