Zivilrecht Teil 1: Verjährung - Rechtsgrundlagen und wie man Verjährung in der Praxis verhindert!

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Mit jedem Jahresende rückt die Verjährung von Ansprüchen näher. Daher ist es insbesondere für Unternehmen wichtig, sich der potenziellen Konsequenzen bewusst zu sein und den Verlust möglicherweise erheblicher Forderungen zu vermeiden. Die Grundlagen derartiger Ansprüche sind vielfältig – es kann sich um einen Kaufvertrag, einen Werk- oder Mietvertrag, ein Darlehen oder auch einen Dienstleistungsvertrag wie zum Beispiel einen Consultingvertrag handeln.

In diesem Artikel werden wir die einschlägigen Verjährungsfristen genauer betrachten und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, den Eintritt der Verjährung zu verhindern.


Verjährungsfristen

Unter einer Verjährungsfrist versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche vor Gericht noch geltend gemacht werden können. In Deutschland sind die Verjährungsfristen je nach Art des Anspruchs unterschiedlich geregelt. Es ist von entscheidender Bedeutung zu wissen, welche Fristen auf die jeweiligen Ansprüche zutreffen, um rechtzeitig handeln zu können.

Zum Beispiel beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verträgen nach den §§ 195, 199 BGB in der Regel drei Jahre, immer vom Ende des Jahres gerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Folglich verjähren Ansprüche aus Verträgen, die im Laufe des Jahres 2021 entstanden sind, am 31.12.2024.

Für speziellere Ansprüche, wie etwa die Verjährung von kaufrechtlichen Ansprüchen bei Bauwerken (§ 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB), die Rechte an Grundstücken (§ 196 BGB) oder Schadenersatzansprüche (§ 199 Absatz 2 und 3 BGB) gelten andere Fristen.

Zudem sind individuelle vertragliche Vereinbarungen zur Verjährung möglich.


Wirkung und Sinn der Verjährung

Die Verjährung im deutschen Zivilrecht bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf bestimmte Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchsetzbar sind. Einer Klage, die einen verjährten Anspruch zum Gegenstand hat, kann daher vom Schuldner immer die Einrede der Verjährung entgegengehalten werden. Diese muss allerdings explizit erhoben werden – das Gericht berücksichtigt die Verjährung also nicht von sich aus. Zudem bleibt die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung möglich.

Das Rechtsinstitut der Verjährung dient der zeitlichen Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen und soll dazu anhalten, unklare Rechtsverhältnisse zeitnah zu klären. Die Verjährung dient also nach dem Willen des Gesetzgebers der Rechtssicherheit, indem diejenigen, die sich einer Forderung ausgesetzt sehen, nicht in zeitlicher Hinsicht endlos eine Geltendmachung der Forderung befürchten müssen.


Wie kann die Verjährung verhindert werden?

Verjährungsfristen können gehemmt werden oder sogar neu beginnen.

Unter der Hemmung der Verjährung versteht man, dass das Ende der Verjährungsfrist hinausgeschoben wird, dies solange, wie die Hemmung andauert, § 209 BGB. Eine solche Hemmung kann insbesondere durch die rechtzeitige Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder eine Zivilklage erreicht werden (§ 204 BGB). Auch (nachweisbare) Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner hemmen die Verjährung für eine gewisse Zeit, § 203 BGB.

Ein Neubeginn der Verjährung – also ein „Neustart“ der gesamten Verjährungsfrist - tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt oder aufgrund eines bestehenden Vollstreckungstitels eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen wird, § 212 BGB.


Wie ein Rechtsanwalt helfen kann

Die Rechtslage in Bezug auf Verjährungsfragen ist in vielen Fällen durchaus kompliziert. Ein erfahrener Anwalt kann daher ein Schlüsselrolle bei der Verhinderung der Verjährung von Forderungen spielen. Hierzu sind die einschlägigen Fristen genau zu prüfen. Bei drohender Verjährung eines Anspruchs kann ein Rechtsanwalt zudem außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu verhindern. Die rechtliche Expertise eines Anwalts ist daher unverzichtbar, um die besten Strategien zur Verhinderung von Verjährung zu entwickeln und durchzusetzen.


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