Vertragsrecht Teil 2: Vertrag rechtssicher schließen - Rechtsgrundlagen & Leitfaden

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Das Schließen von Verträgen gehört zu den grundlegenden Aktivitäten in unserem täglichen Leben. Die Meisten von uns schließen jeden Tag eine Vielzahl von Verträgen ab – oft ohne es zu wissen. Sei es der Brötchenkauf beim Bäcker, die Buchung eines Hotelzimmers oder die Buchung eines Coachings im Rahmen eines Videocalls – Verträge sind auch ohne schriftlichen Vertrag und lange Verhandlungen oft schneller geschlossen, als vielen Menschen bewusst ist. Doch was ist aus juristischer Sicht eigentlich genau ein Vertrag und wie kommt er zustande?


Der Begriff des Vertrags

Unter einem Vertrag versteht man eine Übereinkunft zwischen mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Sie kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Grundsätzlich gilt dabei das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht (geschäftsfähigen) Personen und Unternehmen also erst einmal frei, jeden Vertrag zu schließen, der von den Parteien gewünscht wird. Dies allerdings in den allgemeinen gesetzlichen Grenzen. So sind sittenwidrige Verträge oder Vereinbarungen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, aus guten Gründen nicht zulässig.

Einige weit verbreitete Vertragstypen sind zudem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert und eigenen, speziellen Regeln unterworfen. So gelten beispielsweise bekanntermaßen für Mieter und Vermieter eine Vielzahl zusätzlicher Regelungen – meist aus Gründen des Mieterschutzes (§§ 535 ff. BGB). Auch für Darlehensverträge oder einen Dienstleistungsvertrag sind im BGB ausdrücklich bestimmte zusätzliche Regeln vorgesehen. Einige dieser Regelungen können durch Vereinbarung der Parteien jedoch außer Kraft gesetzt oder durch andere ersetzt werden, sind also dispositiv.

Viele Vertragstypen sind im Gesetz hingegen nicht eigens erwähnt. Im Zweifel ist durch sogenannte Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln, welcher Vertragstyp vereinbart wurde. Weitere Regelungen zum Vertragsrecht finden sich zum Beispiel auch im Handelsgesetzbuch (HGB).


Inhalt und wesentliche Bestandteile eines Vertrags

Jeder Vertrag muss mindestens die wesentlichen Vertragsbestandteile, die sogenannten „essentialia negotii“ beinhalten. Bei einem Kaufvertrag sind dies zum Beispiel die Vertragsparteien, die Kaufsache und der Kaufpreis. Weiterer Vereinbarungen bedarf es also grundsätzlich nicht – sind diese Punkte geklärt, ist der Kaufvertrag wirksam. Alles weitere – wie etwa die Frage danach, wann ein Mangel vorliegt und welche Rechte sich für den Käufer hieraus ergeben – regelt dann das BGB. Für einen Brötchenkauf ist dies auch völlig ausreichend.

Werden aber Kaufverträge etwa für eine Immobilie oder im unternehmerischen Bereich geschlossen, so liegt es auf der Hand, dass eine Vielzahl von weiteren Punkten regelungsbedürftig wird, etwa der genaue Zeitpunkt der Lieferung oder die Frage der Verjährung. Auch der genaue Zustand der Kaufsache sollte ggfs. schriftlich festgehalten werden, um späteren Regress- oder Schadenersatzforderungen vorzubeugen.


Zustandekommen eines Vertrags und Formbedürftigkeit

Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet, dass ein „richtiger“ Vertrag nur schriftlich geschlossen werden könne. Dies ist jedoch – bis auf einige Ausnahmen, wie etwa Grundstückskaufverträge, die notariell beurkundet werden müssen (§ 311b BGB) – nicht der Fall.

Ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben, können auch sehr teure oder komplexe Verträge mündlich geschlossen werden. Häufig ist dies zum Beispiel bei Coaching- und Mentoringverträgen der Fall, die in der Praxis meist Dienstleistungsverträge sind und in vielen Fällen per aufgezeichnetem Videotelefonat, also mündlich geschlossen werden. Solche Verträge sind grundsätzlich erst einmal wirksam zustande gekommen, auch wenn hier dann in der Praxis oft rechtliche Angriffspunkte bestehen.


Wie ein Rechtsanwalt helfen kann


  • Vertragsgestaltung: Bei komplexen oder wichtigen Verträgen ist es ratsam, die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts mit Schwerpunkt im Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Vertrag rechtssicher zu gestalten, Ihre Interessen zu wahren und Sie vor rechtlichen Risiken zu schützen.


  • Vertragsprüfung: Wurde ein Vertrag bereits geschlossen, hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt dabei, diesen zu verstehen, auszulegen und die Rechtslage für Sie zu ermitteln. Hierbei erfolgt in de Regel eine Prüfung mit Fokus auf bestehende Risiken, Vor- und Nachteile sowie Handlungsmöglichkeiten


  • Vertragsbeendigung: Ist eine Weiterführung der Vertragsbeziehung nicht gewünscht, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt dabei, Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Aufhebung des Vertrags auszuloten und diese für Sie durchzusetzen.


Der Abschluss von Verträgen ist ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, der oft unkompliziert ist, in einigen Fällen aber sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordert. Indem Sie die oben genannten Richtlinien beachten und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Vereinbarungen rechtssicher sind und Ihre Interessen angemessen geschützt werden.

Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, melden Sie sich gern für ein unverbindliches Erstgespräch!


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