6.433 Anwälte für Abmahnung | Seite 269

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Gwose LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Martin Gwose LL.M.
Kanzlei Dr. Martin Gwose, Zur Haar 23, 58730 Fröndenberg/Ruhr 6693.6567701908 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Gwose LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Abmahnung gerne behilflich
aus 15 Bewertungen Danke für die klasse Beratung in Sachen Arbeitsrecht, Sozialrecht und die Durchsetzung meiner Rechte (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abmahnung

Fragen und Antworten

  • Abmahnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abmahnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abmahnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abmahnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abmahnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Abmahnung ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Abmahnung bezeichnet man die Androhung der Kündigung. Sie wird regelmäßig beim Kündigungsschutz im Arbeitsrecht für die Verhältnismäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgesetzt. Sie knüpft an ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers an, das mit dem einer späteren Kündigung vergleichbar sein muss, zum Beispiel wiederholtes Zu-spät-Kommen. Erst nach einem wiederholten Pflichtverstoß ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt.

Konkret enthält eine Abmahnung den Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag, und dass der Arbeitnehmer diese im obliegende arbeitsvertragliche Pflicht verletzt hat. Die Abmahnung muss das ganz konkret beanstandete Verhalten bezeichnen (Datum, Ort, beteiligte Personen usw.). Damit soll der Arbeitnehmer die Chance bekommen, bewusst sein Verhalten zu ändern. Außerdem muss die Abmahnung die Aufforderung zu vertragsgemäßer Pflichterfüllung beinhalten und für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung dem Arbeitnehmer die Kündigung androhen. Nur wenn diese Hinweis- und Warnfunktion für den Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist, handelt es sich um eine wirksame Abmahnung. Fehlt die Androhung der Kündigung, handelt es sich lediglich um eine Rüge, auf die der Arbeitgeber eine spätere Kündigung nicht stützen kann.

Der Arbeitgeber entscheidet, ob er eine Abmahnung vornimmt, wobei jeder zur Abmahnung berechtigt ist, der für den Arbeitsgeber das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer ausübt. Die Abmahnung ist an keine bestimmte Frist gebunden und wird wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis erlangt. Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden, wegen der Beweiskraft empfiehlt sich dennoch die Schriftform.

Wichtig: Eine einmalige Abmahnung kann regelmäßig für eine Kündigung bei wiederholtem Pflichtverstoß ausreichen. Von ihrer Wirkung her ist sie zeitlich auf gewisse Dauer beschränkt. Ob vor einer Kündigung eine erneute Abmahnung ergehen muss, richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer redlicherweise vor einer Kündigung mit einer erneuten Abmahnung rechnen kann (z.B. weil die Abmahnung bereits mehrere Jahre zurückliegt) und nach der Schwere des Pflichtverstoßes im Einzelfall.

Eine Abmahnung muss nicht in jedem Fall einer Kündigung vorausgehen. Sie ist entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg verspricht. Zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung ist eine Abmahnung unsinnig. ,Für eine personenbedingte Kündigung wegen fortgesetzter Krankheit des Arbeitnehmers wäre eine vorherige Abmahnung sinnlos, weil der Arbeitnehmer auf seine Gesundheit keinen Einfluss nehmen kann. Aus dem gleichen Grund ist sie auch bei einer betriebsbedingten Kündigung entbehrlich.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Abmahnung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Abmahnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.