700 Anwälte für Mediationsverfahren | Seite 30

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Herr Rechtsanwalt Gerhard Schmid ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mediationsverfahren
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Rechtsanwältin Stefanie Trautwein
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Frau Rechtsanwältin Stefanie Trautwein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mediationsverfahren
(25.04.2023) Schnelle Antwort
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sehr gut
Rechtsanwältin Silke Rottmann
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Im Bereich Mediationsverfahren bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Silke Rottmann
aus 82 Bewertungen Frau RÄ Rottmann hat mich in meinem Anliegen professionell und kompetent vertreten. Durch ihre zugewandte, freundliche … (01.04.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Servet Pinarak
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Herr Rechtsanwalt Dr. Servet Pinarak ist Ihr Ansprechpartner für Mediationsverfahren
aus 30 Bewertungen sehr freundlich, Kompetent , und sehr zu empfehlen . (21.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediationsverfahren

Fragen und Antworten

  • Mediationsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediationsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediationsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mediationsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediationsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um eine Art Streitschlichtung, bei der gerade kein Gericht - etwa mittels Klage - angerufen wird. Die außergerichtliche Konfliktlösung ist stets freiwillig und ermöglicht den streitenden Parteien vielmehr, ihren Konflikt selbst aus der Welt zu schaffen. Haben sie sich dazu entschlossen, ein Mediationsverfahren durchzuführen, wählen sie zunächst einen Mediator nach § 2 I Mediationsgesetz (MediationsG) aus, dem sie den streitigen Sachverhalt erklären. Der Mediator klärt die Parteien über den Ablauf eines Mediationsverfahrens auf und überzeugt sich davon, dass beide Seiten freiwillig bei ihm erschienen sind. Schließlich kann man einen Konflikt nur lösen, wenn beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. Der Mediator kann unter Umständen aber auch seine Unterstützung versagen und die Parteien können das Mediationsverfahren nach § 2 V 1 MediationsG jederzeit beenden.

Abschluss eines Mediationsvertrages

Wird die Mediation durchgeführt, schließen die Parteien mit dem Mediator den sog. Mediationsvertrag. Darin verpflichtet sich der Mediator unter anderem zur Neutralität und Verschwiegenheit (§ 4 MediationsG); auch die Kosten für das Mediationsverfahren werden in dem Vertrag vereinbart. Die richten sich übrigens nicht nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -, auch wenn viele Mediatoren gleichzeitig Anwälte sind: Die Honorarvereinbarung wird vielmehr individuell getroffen. Des Weiteren muss der Mediator darauf hinweisen, dass die im Rahmen des Mediationsverfahrens getroffene Vereinbarung gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen externen Berater überprüft werden kann, § 2 VI 2 MediationsG. Übrigens: Ein Mediator wird im Mediationsverfahren nur unterstützend tätig, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis und vermittelt nur zwischen den Parteien.

Welche Lösungsoptionen gibt es?

Im nächsten Schritt werden die Themen gesammelt, um die explizit gestritten wird. Ein Mediationsverfahren bietet sich unter anderem an im Arbeitsrecht - z. B. bei Mobbing oder zur Vermeidung einer Kündigung -, im Familienrecht - z. B. das Umgangsrecht oder die Folgen einer Trennung oder Scheidung betreffend - oder auch im Werkvertragsrecht - z. B. sofern der Häuslebauer nach seinem Umzug Baumängel an der Immobilie entdeckt und sich daher weigert, dem Handwerker den Werklohn zu zahlen.

Ein Mediationsverfahren ist aber auch in vielen anderen Fällen einem Gerichtsverfahren vorzuziehen. So kann man mit einem Mediationsverfahren etwa vermeiden, dass ein Nachbarschaftsstreit - etwa über lautes Musizieren in der Wohnung oder häufiges Grillen des Nachbarn im Garten - eskaliert. Der Nachbar wird einem schließlich auch in Zukunft häufiger über den Weg laufen, weshalb man um ein gutes Verhältnis mit ihm bemüht sein sollte. Ein Mediationsverfahren wird ferner bei Streitigkeiten aus dem Erbrecht durchgeführt. Nicht selten können sich die Erben nicht einigen, was mit der Erbschaft passieren oder wer im Familienunternehmen nach dem Tod des Erblassers die Unternehmensnachfolge antreten soll. Schließlich fehlt im Gesellschaftsvertrag häufig eine Nachfolgeklausel, die einen Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden hätte.

Nachdem die Parteien ihre Interessen offengelegt haben, entwickeln sie mehrere Lösungsansätze, die im nächsten Schritt bewertet werden: Sind sie umsetzbar, können beide Parteien mit dieser oder jener Option leben oder wie sehen die Folgen bei dem jeweiligen Lösungsvorschlag aus etc.? Anhand objektiver Kriterien wird dann jede Option erneut hinterfragt, um zu erwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Mediationsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Ein Konsens zwischen den Beteiligten wird vertraglich geregelt, um die gewünschte Bindung herbeizuführen.

(VOI)

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