126 Anwälte für Studium | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Herberg
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Rechtsanwalt Matthias Herberg
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Studium unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Herberg
aus 44 Bewertungen Das Verfahren mit dem DRV -Bund am Sozialgericht DD ging über mehrere Jahre . Was RA Matthias Herberg auszeichnet ist … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
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Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Studium beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)
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Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Familienkanzlei Stammberger, Egetenmeyer, Kupfer, Promenadestr. 17, 96047 Bamberg 6974.969050327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schulrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Studium bietet Frau Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
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Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Studium unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Herz
aus 57 Bewertungen Herr RA Herz hat mich in einem Verfahren gegen meine Hochschule vertreten. Konkret ging es um eine von mir im Rahmen … (15.03.2024)
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Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Studium
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schroub
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Rechtsanwalt Stefan Schroub
Rechtsanwälte Brinkmann, Schroub, Starke, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2793306104 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schroub vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Studium
aus 18 Bewertungen Herr S.Schroub ist ein ausgezeichneter Anwalt und ein großer Profi in seinem Bereich! Ich hatte das Vergnügen, seine … (13.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studium

Fragen und Antworten

  • Studium: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studium umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studium und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studium: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studium sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Unter einem Studium ist – einfach gesagt – zunächst einmal das Forschen und Lernen zu verstehen. In der Regel kann das alles Mögliche sein, z. B. das Erlernen einer Sprache. Doch um später bestimmte Berufe ausüben zu dürfen, unter Umständen einen höheren Verdienst und bessere Beschäftigungschancen zu haben, muss man erfolgreich ein Studium an einer anerkannten Hochschule, Fachhochschule o. Ä. absolvieren.

Voraussetzungen für ein Studium

Wer ein Studium beginnen möchte, muss in der Regel die Hochschulreife – also das Abitur – vorweisen können, um zugelassen zu werden. Das entsprechende Zeugnis muss man daher zwingend bei der Immatrikulation mitbringen. Der Abiturient kann dabei unter vielen verschiedenen Studienfächern – z. B. Medizin, Rechtswissenschaften oder Lehramt – auswählen, muss hier aber unter Umständen gewisse Zulassungsbeschränkungen beachten, die je nach Studium unterschiedlich ausfallen, z. B. benötigt er zumeist ein sehr gutes Abiturzeugnis. Nicht selten wird der zukünftige Student bei der Einschreibung darauf hingewiesen, dass die Hochschule seiner Wahl nicht ausreichend Kapazitäten aufweist. Das sollte den Abiturient jedoch nicht davon abhalten, sich bei der Hochschule um einen Studienplatz zu bemühen. So kann er z. B. eine Klage bei Gericht auf Zulassung zu einem Studienplatz erheben, sog. Studienplatzklage. Der verhinderte Student sollte aber nicht vergessen, dass hier regelmäßig Prozesskosten – also vor allem Gerichtskosten und Anwaltskosten – anfallen. Ferner kann man einen sog. Härtefallantrag stellen. Ohne weitere Berücksichtigung der Auswahlkriterien wird der betreffende Abiturient zum Studium zugelassen, etwa wenn es ihm aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht zuzumuten ist, bis zu einer etwaigen Zulassung einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Übrigens: Ab dem Wintersemester 2014/2015 wird in keinem deutschen Bundesland noch eine Studiengebühr verlangt. Aber es werden in jedem Semester sog. Semesterbeiträge fällig – die Nichtzahlung kann zur Exmatrikulation führen.

Vorlesungen und Prüfungen

Im Studium müssen je nach Studienfach ferner Tutorien, Vorlesungen oder Seminare besucht und/oder Praktika absolviert werden. Das erworbene Wissen wird zumeist regelmäßig in Klausuren und/oder Hausarbeiten abgefragt, die teilweise auch in den Semesterferien zu erledigen sind – in den Semesterferien ist daher häufig keine Zeit für einen ausgedehnten Urlaub, weshalb sie auch „vorlesungsfreie Zeit“ genannt werden. Zu beachten ist ferner, dass das Prüfungsrecht von Uni zu Uni in der Regel anders geregelt ist. Zwar ist ein Sitzenbleiben wie in der Schule nicht möglich – wer allerdings zu viele Fehlzeiten bei einer anwesenheitspflichtigen Vorlesung bzw. die nötigen Leistungen nicht erbracht hat, muss zur Prüfungswiederholung antreten. Das Nichtbestehen zu vieler Tests kann – je nach Prüfungsordnung – im schlimmsten Fall jedoch zur Exmatrikulation führen. Um eine Exmatrikulation zu vermeiden oder wenn dem Student das Studium nicht mehr „gefällt“, ist jedoch ein Studienwechsel grundsätzlich möglich. Ferner kann der Exmatrikulierte Widerspruch gegen den Ausschluss einlegen und eine Härtefallregelung geltend machen. Das bedeutet, unter besonderen Umständen – z. B. der Tod eines nahen Angehörigen während der Prüfungszeit – wird die Exmatrikulation zurückgenommen und der Student darf noch einmal zu einer Wiederholungsprüfung antreten, die er dann aber bestehen muss.

Wiederum abhängig vom Studium sind auch der Abschluss und damit das Hochschulzeugnis. So gibt es etwa den Bachelor, den Magister oder das Staatsexamen. Einheitliche Regelungen zum Hochschulrecht gibt es in Deutschland aber nicht, da die Länder und nicht der Bund für die Hochschulen zuständig sind und jede Hochschule – wie bereits erläutert – eine eigene Prüfungsordnung hat. Übrigens: Ohne Hochschulabschluss ist eine Promotion nicht möglich. Der weitere Ablauf eines Promotionsverfahrens ist ansonsten wieder abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung der Hochschule.

Wie kann ein Studium finanziert werden?

Während eines Studiums fallen für den Hochschüler oft immense Kosten an: So muss er nicht nur die Semesterbeiträge zahlen, ihn treffen z. B. auch Ausgaben für Lehrbücher und Fahrtickets, sofern diese vom Semesterbeitrag nicht bereits umfasst sind. Hinzu kommen in der Regel auch Kosten für z. B. eine Krankenversicherung – hiervon gibt es aber einige Ausnahmen: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann etwa bei der Familienversicherung mitversichert sein, ohne dass weitere Kosten auf ihn zukommen. Wer dagegen mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt, muss dann auch die Kosten tragen – der Beitrag ist für Studenten unter gewissen Voraussetzungen aber geringer als für andere Mitglieder der Krankenversicherung.

Da ein Studium für den Hochschüler zumeist auch noch einen Umzug in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft in Universitätsnähe zur Folge hat, muss er zusätzlich das Geld für die Miete und die Kaution auftreiben und die Kosten für die Lebensführung tragen. Da stellt sich für den Studenten natürlich die Frage, wie er das Studium finanzieren kann. Grundsätzlich einmal müssen die Eltern beim Erststudium ihres Kindes Unterhalt – sog. Kindesunterhalt – zahlen. Der Student kann aber auch einen Minijob annehmen, BAföG beantragen, von den Eltern das Kindergeld zur eigenen Nutzung erhalten oder einen Kredit mit studentenfreundlichen Konditionen bei einer Bank aufnehmen. Darüber hinaus gibt es Stipendien oder andere Förderungsmaßnahmen, die ein Studium ermöglichen können.

Verschiedene Arten des Studiums

Neben dem „normalen“ Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule, die im Gegensatz zur Universität mehr Wert auf Praxisbezug legt, gibt es noch verschiedene Typen an Hochschulen. So gibt es z. B. das duale Studium, bei dem der Student neben seinem Studium eine Ausbildung macht, oder auch das Fernstudium z. B. über das Internet. Wer kein Abitur hat, aber dennoch studieren möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. So muss er beispielsweise eine Meisterprüfung abgelegt oder eine sonstige staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben – z. B. Betriebswirt – und eine einschlägige bzw. mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können.

(VOI)

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