Alleiniges Sorgerecht für das Kind
- 7 Minuten Lesezeit
Experten-Autorin dieses Themas
Sorgerechtsberechtigter Personenkreis
Im Regelfall besitzen beide Eltern die elterliche Sorge und die elterliche Verantwortung für ihre minderjährigen Kinder. Die Eltern entscheiden zusammen zum Wohl des Kindes. Ein Recht auf einen perfekten und makellosen Elternteil haben Kinder nicht. Das gemeinsame Sorgerecht entsteht kraft Gesetzes (§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch BGB), wenn die Eltern im Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so entsteht das Mitsorgerecht des Vaters nach § 1626a BGB, wenn die Eltern erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen.
Die Abgabe der Sorgerechtserklärungen ist vor oder nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Jugendamt möglich und wird durch eine Urkunde als Nachweis bescheinigt, gleichzeitig wird die Vaterschaftsanerkennung abgegeben und ebenfalls durch eine Urkunde nachgewiesen. Alternativ können die Eltern heiraten oder ein Elternteil erhält das gemeinsame Sorgerecht auf gerichtlichen Antrag vom Familiengericht zugesprochen. Der vom Gericht ergangene Sorgerechtsbeschluss dient dann als Nachweis für den entsprechenden Elternteil.
Sorgerecht: Pflichten der Eltern
Gesetzlich ist festgelegt, welche Pflichten die Eltern bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge haben: Gemäß § 1627 BGB haben die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde dem Vater auch nicht die gemeinsame elterliche Sorge mit der Mutter zugesprochen oder gemeinsam erklärt, dann trägt die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Der Vorteil der Alleinsorge ist, dass der allein sorgeberechtigte Elternteil allein in Angelegenheiten des Kindes entscheiden darf.
Sorgerechtsbereiche
Es gibt verschiedene Bereiche der elterlichen Sorge für das minderjährige Kind. Diese sind vom Umgangsrecht zu unterscheiden. Das Umgangsrecht ist das Recht, das Kind zu sehen und mit ihm persönlichen Kontakt zu haben und am Leben und Aufwachsen des Kindes aktiv teilzuhaben. Das Sorgerecht ist das Recht, über Angelegenheiten des Kindes, wie beispielsweise die Schulwahl, zu entscheiden.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teilbereich des Sorgerechts ist das Recht, über den Wohnort des Kindes zu entscheiden. Sind die Eltern getrennt lebend und können sich die Eltern über den Wohnort des Kindes nicht einigen, kann das Familiengericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.
Darüber hinaus haben die Eltern das Personensorgerecht als Teil des Sorgerechts inne. Das Personensorgerecht beinhaltet das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu pflegen und zu beaufsichtigen. Die Erziehung beinhaltet beispielsweise die Anmeldung in der Schule, in Vereinen und die Förderung des Kindes. Auch die Entscheidung über die religiöse Erziehung liegt im Personensorgerecht. Die Pflege betrifft das Recht und auch die Pflicht, das Kind medizinisch zu versorgen (Gesundheitssorge) und über Behandlungen und Operationen zu entscheiden (zum Beispiel bei der Coronaimpfung). Die Beaufsichtigung des Kindes ist ebenfalls ein Teil des Sorgerechts und auch eine Pflicht, die beinhaltet, dass das Kind je nach seinem Reifegrad und seiner persönlichen Entwicklung beaufsichtigt wird, sei es durch Dritte in der Kita oder im Hort oder durch den Elternteil selbst. Hierzu gehört die Pflicht, das Kind nicht zu vernachlässigen und für eine altersgerechte Betreuung Sorge zu tragen. Das Personensorgerecht beinhaltet ebenfalls die Vermögenssorge für das Kind und das Recht, das Kind beispielsweise bei Behörden anzumelden und den Pass zu beantragen.
Wenn sich Eltern trennen, kann es vorkommen, dass diese sich über Angelegenheiten des Kindes nicht einig sind. Möchte ein Elternteil beispielsweise das Kind im Reitunterricht anmelden und verweigert dies der andere Ehegatte, kann das Gericht die Zustimmung zum Reitunterricht ersetzen.
Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil durch das Familiengericht ist stets das allerletzte Mittel. Vorher muss geprüft werden, ob es nicht mildere Mittel als den Sorgerechtsentzug gibt, um den Streit zwischen den Eltern zu beenden, da das Sorgerecht nach Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt ist. Ein Sorgerechtsentzug oder die Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf einen Elternteil geschieht nicht ohne Weiteres, weil es sich ein Elternteil so wünscht, sondern wird nur dann entzogen, wenn eine Kommunikationsebene zwischen den Eltern stark und massiv eingeschränkt oder sogar unmöglich ist, weil sich ein Elternteil der Mitwirkung vollständig entzieht und das Wohl des Kindes beeinträchtigt ist. Ferner ist es die aktuell herrschende Rechtsprechung, dass eine mildere Alternative zum Sorgerechtsentzug eine widerrufliche Sorgerechtsvollmacht darstellt, in der ein Elternteil dem anderen Elternteil die Vollmacht erteilt, in Teilbereichen oder dem gesamten Sorgerecht den vollmachtgebenden Elternteil zu vertreten.
Die Gründe für einen Sorgerechtsentzug müssen massiv sein und einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Position zum Schutze des Kindes rechtfertigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil auf jegliche Anfragen und Bitten um Zustimmung in wichtigen Angelegenheiten des Kindes nicht reagiert, sei es bei der Passbeantragung, bei der Schulwahl, bei medizinischen Eingriffen oder Maßnahmen, die immer die Zustimmung beider Elternteile erfordert. Durch die fehlende Mitwirkung eines Elternteils kann dann der Elternteil, der das Kind betreut, in der Regel keine Handlungen für das Kind vornehmen, was die persönliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigen kann. Der betreuende und das Kind vertretende Elternteil muss handlungsfähig sein. Ein weiterer Grund kann der Wegzug eines Elternteils ins Ausland sein, eine Haftstrafe sowie eine Alkohol- und Drogenabhängigkeit oder andere schwerwiegende, gegen das Kind gerichtete Handlungsweisen, wie Gewalt oder Missbrauch. Dies ist stets im Einzelfall zu prüfen und ebenfalls konkret vorzutragen.
Gerichtsverfahren und Eilverfahren in Sorgerechtsangelegenheiten
Um als Vater oder Mutter das alleinige Sorgerecht zu beantragen, ist dem Gericht gegenüber ein Vortrag darüber zu leisten, dass die Übertragung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Hierfür sind im Sorgerechtsantrag anzugeben, welche konkreten Mängel beim anderen Elternteil in der Erziehungseignung und Kooperationsfähigkeit bestehen, wie beispielsweise Verwahrlosung oder fehlende Beaufsichtigung des Kindes, gezielte Manipulationen durch einen Elternteil, Loyalitätskonflikte des Kindes, fehlende Akzeptanz eines Elternteils und Rücksichtnahme auf das Kind oder die fehlende Eignung, auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen. Entscheidend ist auch der Wille des Kindes. Ferner ist dazu vorzutragen, welcher Elternteil am besten geeignet ist, das Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, ob eine Bindungstoleranz zu dem anderen Elternteil besteht und die bestehenden Bindungen des Kindes zu dem Elternteil, bei dem sich das Kind bislang aufgehalten hat, außerdem, zu welchem Elternteil das Kind das größere Vertrauen hat und die notwendige Unterstützung und Zuwendung erfährt. Geschwisterbindungen können im Einzelfall ebenfalls entscheidend sein.
Ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts wird beim örtlichen Familiengericht eingereicht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnort hat. Das Gericht beteiligt das Jugendamt von Amts wegen und das Kind erhält einen eigenen Verfahrensbeistand (sog. Anwalt des Kindes), der die Interessen des Kindes vertritt. Der Verfahrensbeistand hört sich das Kind und die Positionen der Eltern an und kann befugt sein, zwischen den Eltern zu vermitteln, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Das Kind wird vom Familiengericht angehört, wenn es die erforderliche Reife besitzt, seinen Willen zu äußern, was ab einem Alter von drei Jahren angenommen wird, aber nicht immer der Fall ist, da Kinder sich ihre eigene Meinung erst viel später bilden können. Jedes Kindschaftsverfahren unterliegt dem Beschleunigungsgrundsatz, der besagt, dass diese Verfahren vorrangig und zügig vom Familiengericht behandelt und terminiert werden müssen, sodass in der Regel kein Eilverfahren beantragt werden muss.
In den Fällen aber, in denen eine gerichtliche Entscheidung sofort erfolgen muss, weil eine Angelegenheit besonders dringlich ist, beispielsweise das Kind zeitnah einen Urlaub plant oder eine wichtige Operation bevorsteht, kann ein Eilverfahren angestrebt werden. Ebenfalls kann es vorkommen, dass ein Elternteil mit dem Kind beispielsweise einen Urlaub ins Ausland plant, für das Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen, oder ein Elternteil plant mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland umzuziehen. Auch dann ist ein Eilverfahren notwendig, verbunden mit einem Antrag, eine Grenzsperre beim Zoll zu errichten, damit eine Ausreise des Kindes unterbunden werden kann.
Sorgerechtsverfahren und Unterhaltsansprüche sind dann voneinander abhängig, wenn um den Aufenthalt eines Kindes bei einem Elternteil gestritten wird. Denn barunterhaltspflichtig ist immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Der betreuende Elternteil erbringt seine Unterhaltsleistung in Natur durch die Betreuung des Kindes selbst. Der Streit darum, wo sich das Kind nach einer Trennung aufhalten soll, ist nicht selten von der Absicht geprägt, keinen Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Der Kindesunterhalt und das alleinige Sorgerecht bedingen sich bei der Entscheidung, bei wem das Kind besser aufgehoben ist, allerdings nicht, sodass solche ausschließlich geldwerten Motive in Sorgerechtsstreitigkeiten stets mit Vorsicht zu genießen sind.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Alleiniges Sorgerecht?
Rechtstipps zu "Alleiniges Sorgerecht" | Seite 18
-
17.05.2013 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Gesetzeslage die Mutter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht. Allerdings kann der ledige Vater jetzt die Regelung des Sorgerechts am Maßstab des Kindeswohls gerichtlich überprüfen lassen …“ Weiterlesen
-
Vatertag 2013: ab 19.05.2013 gibt es die elterliche Sorge für Väter nichtehelicher Kinder auf Antrag06.05.2013 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„Es ist schon eine Weile her, dass das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende gesetzliche Regelung beanstandete, allein den Müttern die elterliche Sorge über Kinder aus nichtehelichen …“ Weiterlesen
-
18.03.2013 Rechtsanwalt Zeljko Grgic„… das Visumsbegehren ab, weil das bei der Kindesmutter liegende alleinige Sorgerecht nach serbischem Recht nicht vergleichbar sei mit dem alleinigen Sorgerecht nach deutschem Recht und darüber hinaus …“ Weiterlesen
-
13.03.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… anderem Fragen des Unterhalts und Sorgerechts geklärt werden. Doch was passiert eigentlich mit dem „Scheidungshund"? Kommt er zu Frauchen oder zu Herrchen? Da er für viele eine Art Kinderersatz …“ Weiterlesen
-
05.03.2013 anwalt.de-Redaktion„Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht wird dafür aber nicht aufgehoben. Das Kindeswohl und die Rechte des zweiten Elternteils gehen …“ Weiterlesen
-
25.02.2013 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel„Am 31.1.2013 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Das neue Sorgerecht berücksichtigt …“ Weiterlesen
-
21.02.2013 Rechtsanwältin Christine Andrae„… alleine erklären und veranlagen. Dies gilt immer ab dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel. Wer die Steuer weiter gemeinsam veranlagt, begeht eine Steuerhinterziehung. Bekommt ein Ehegatte …“ Weiterlesen
-
05.02.2013 GKS Rechtsanwälte„… - wir erklären die Neuerungen! Sorgerecht bisher allein bei der Mutter Wollte ein unverheirateter Vater bisher das Sorgerecht für seine Kinder erhalten, so brauchte er dafür regelmäßig das Einverständnis …“ Weiterlesen
-
04.02.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… werden. Das alleinige Sorgerecht steht bei unverheirateten Eltern ursprünglich der Mutter zu, wenn die Eltern (normalerweise bei der Geburt des Kindes) keine so genannte Sorgerechtserklärung abgegeben …“ Weiterlesen
-
04.01.2013 anwalt.de-Redaktion„… türkische Gerichte das alleinige Sorgerecht für minderjährige Kinder auf ihre in Deutschland lebenden Väter übertragen. Die Mütter waren damit jeweils einverstanden. Die Kinder wollten auch tatsächlich …“ Weiterlesen
-
20.12.2012 Rechtsanwältin Charlott Nicole Maas„… einverstanden, können die Eltern gemeinsam beim Jugendamt oder Notar eine Erklärung über gemeinsame Ausübung des Sorgerechts abgeben. Falls die Kindesmutter weiterhin die alleinige Sorge ausüben möchte …“ Weiterlesen
-
04.12.2012 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… und auch die Pflicht, Umgang mit dem Kind zu haben. Wenn sich Eltern also über das Umgangsrecht z. B. über die Dauer oder die Art des Umgangs nicht einig sind oder ein Elternteil gar keinen Umgang haben will, dann ist dies kein Grund für den anderen Elternteil, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.“ Weiterlesen
-
30.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… nicht verheiratet und hatte auch kein Sorgerecht. Dennoch war sein Kind bei seiner privaten Krankheitskostenversicherung mitversichert. Als er die Mitversicherung kündigte, informierte er die allein …“ Weiterlesen
-
23.07.2012 Rechtsanwalt Steffen Bußler„Das OLG Köln hatte mit Beschluss vom 12.03.2012, Az. 4 UF 267/11, über die Frage zu entscheiden, ob auf den Antrag des Kindsvaters das gemeinsame Sorgerecht erteilt wird. Der Kindsvater beantragte …“ Weiterlesen
-
13.07.2012 Rechtsanwalt Steffen Bußler„… . In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die allein sorgeberechtigte Mutter durch massive Beeinflussung des Kindes gegen den Vater dessen Umgang mit dem Kind vereitelt. Das Gericht hat dazu …“ Weiterlesen
-
12.07.2012 Rechtsanwalt Robin Schmid„… leben eine sog. „Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten", § 1687 Abs. 1 BGB. Was kann ein einzelner Elternteil alleine entscheiden? Solange gemeinsames Sorgerecht besteht …“ Weiterlesen
-
18.06.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Sie können aber vor einem Notar oder einem Urkundsbeamten des Jugendamtes erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben …“ Weiterlesen
-
01.06.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… beantragt werden. Das Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils ist nicht nötig, wenn der andere von ihm eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegt. Beim alleinigen Sorgerecht muss …“ Weiterlesen
-
09.05.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… und verstarb kurze Zeit später. Obwohl die Frau testamentarisch den Willen zum Ausdruck gebracht hatte, dass sich ihre Schwester um ihren Sohn kümmern soll, verlangte der Vater das alleinige Sorgerecht für …“ Weiterlesen
-
27.04.2012 anwalt.de-Redaktion„… eine Entziehung des Sorgerechts mangels konkreter Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung der Kinder nicht gerechtfertigt gewesen. Insbesondere begründen alleine die ungewöhnlichen Geburtsvorgänge keine …“ Weiterlesen
-
20.02.2018 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… (Zugewinngemeinschaft, s. u.) ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Man kann aber auch Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder nach einer Scheidung und zum Versorgungsausgleich …“ Weiterlesen
-
22.03.2012 anwalt.de-Redaktion„… eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Kindesmutter rechtfertigen. Diese bittere Erkenntnis erfuhr nun auch ein zweifacher Kindesvater. Obwohl beide Elternteile dauerhaft getrennt lebten …“ Weiterlesen
-
02.03.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Vätern gestärkt hatten. Damals wurde einem unverheirateten Vater das Sorgerecht zugesprochen, da der Kindsmutter das alleinige Sorgerecht entzogen worden war. Nach Ansicht der Familienrichter aus Hamm …“ Weiterlesen
-
03.02.2021 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Väter!“ ausführlich berichtet haben. Zwar sollte damals dem ledigen Vater das Sorgerecht übertragen werden, weil der Mutter das alleinige Sorgerecht entzogen worden war. Die Wertung des Beschlusses …“ Weiterlesen