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Geschäftsreisen im Ausland: Unfallversichert?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Die heutige Arbeitswelt fordert von Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität. Und häufig wird die Arbeit auch im Ausland erbracht. Doch ist man bei solchen Geschäftsreisen im Ausland eigentlich unfallversichert, wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und in welchen Fällen empfiehlt es sich, eine zusätzliche Auslandsversicherung abzuschließen? Die Redaktion von anwalt.de gibt die Antworten.

Gesetzliche Unfallversicherung

Über die normale gesetzliche Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer geschützt, soweit es sich um eine geschäftsbezogene Tätigkeit und damit zusammenhängende Wege geht. Rein private Aktivitäten während des Aufenthalts sind von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst. Erfolgt der Aufenthalt jedoch in einem Krisengebiet, das also von Krieg, Naturkatastrophen oder Krankheiten bedroht ist, so besteht die Unfallversicherung auch für private Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten, weil der Arbeitnehmer dort allein durch den Aufenthalt bestimmten Gefahren ausgesetzt ist.

Besondere Auslandsversicherung

Allerdings erstreckt sich die gesetzliche Unfallversicherung nur auf in Deutschland bestehende Arbeitsverhältnisse, bei denen der Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet sein muss. Finden während des Aufenthalts z.B. wegen seiner Kürze keinerlei private Unternehmungen statt, genügt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sind aber private Aktivitäten (z.B. Wochenendausflüge, Besichtigungen etc.) geplant, ist eine zusätzliche Auslandsversicherung zu empfehlen. Auch wenn es sich um einen zeitlich unbegrenzten Auslandseinsatz oder eine Anstellung allein zum Auslandseinsatz, muss eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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