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Kurz und knapp 8 (Mietrecht, Bankrecht & Anlegerrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Mietschuldenfreiheitsbestätigung

Der Mieter hat gegenüber seinem früheren Vermieter einen Anspruch auf Erteilung einer so genannten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Sie gibt Auskunft über die Zahlungsmoral des Mieters. Diese Bestätigung verlangen Vermieter häufig, um sich vor Mietnomaden zu schützen.

Bestehen noch andere Forderungen gegenüber dem ehemaligen Mieter, darf der Vermieter darauf in der Bescheinigung ausdrücklich hinweisen. (AG Hohenschön-hausen, Az.: 16 C 239/05) 

Bank muss Verrechungsschecks überprüfen

Weichen bei einem Verrechnungsscheck die Angaben zu Zahlungsempfänger und Scheckeinreicher ab, muss die Bank weitere Nachforschungen anstellen bevor sie die Gutschrift vornimmt. Andernfalls muss sie dem Scheckeigentümer Schadensersatz leisten. 

Ein Angestellter einer Firma hatte Kundenschecks unterschlagen. Die Bank schrieb die Scheck-Beträge ungeprüft auf seinem Konto gut und musste darum dem Unternehmen den Schaden ersetzen. (OLG Karlsruhe, Az.: 17 U 292/05)

Arbeitgeber muss grundsätzlich Elternzeit gewähren 

Vor kurzem bestätigte das BAG, dass der Arbeitgeber die Gewährung von Elternzeit nur wegen dringender betrieblicher Gründe ablehnen darf. Es reicht nicht, wenn der Arbeitsplatz unteilbar ist und der Arbeitnehmer deshalb nicht mit verringerter Arbeitszeit eingeplant werden kann.

Die Richter aus Erfurt betonten: Das gilt erst recht, wenn im Zuge der angekündigten Elternzeit das Personal mit einer unbefristete Neueinstellung dauerhaft erhöht wird. (Az.: 9 AZR 82/07)

Prozesskostenhilfe für Vaterschaftsklage 

Hat man bei einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), muss das Gericht auch die Kosten für einen Anwalt tragen. Bei der Bewilligung darf sich das Gericht nicht auf die Erstattung der Gerichtskosten beschränken.

Denn wie alle anderen sogenannten Kindschaftssachen hat ein solches Verfahren für den Betroffenen existenzielle Bedeutung, was eine anwaltliche Beratung erforderlich macht. (OLG Frankfurt a.M., Az.: 5 WF 175/06)

(WEL)


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