TMG - Telemediengesetz
- Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit, Informationspflichten
- Abschnitt 3
Verantwortlichkeit
- Abschnitt 4
Melde- und Abhilfeverfahren der Videosharingplattform-Anbieter
- Abschnitt 5Bußgeldvorschriften
Die wichtigsten Fragen zum TMG
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Welche Vorschriften enthält das TMG?
Es enthält Vorschriften zum Impressum, Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails, zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte, zum Datenschutz und zum Providerprivileg.
Über das TMG
Was ist das Telemediengesetz (TMG)?- Das TGM bildet die rechtliche Grundlage für Informations- und Kommunikationsdienste und wird umgangssprachlich als Internetgesetz bezeichnet.
- Es ist das zentrale Gesetz für das Internet und setzt sich begrifflich aus „Teledienste“ und „Mediendienste“ zusammen.
- Zu den Telemedien gehören Webshops (z. B. Amazon), Online-Auktionshäuser (z. B. eBay) sowie Suchmaschinen, Web-Maildienste und Informationsportale.
- Aber auch Podcasts, private Webseiten und Blogs sowie Dating-Portale oder Webportale gelten als Telemedien.
- Verstöße gegen das TGM können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Das TMG vereinigt die Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV). Ferner werden auch die Datenschutzvorschriften für Teledienste im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und des MDStV weitgehend wortgleich in das TMG übernommen. Es enthält vor allem Vorschriften
- zum Impressum (§ 5 TMG)
- zur Bekämpfung von Spam-Mails bzw. Werbe-Mails (§ 6 Abs. 2 TMG)
- zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte (§ 7 TMG)
- zum Providerprivileg (§§ 8 – 10 TMG)
- zum Datenschutz beim Betrieb und zur Herausgabe von Daten (§§ 11 – 15a TMG)
Das Telemediengesetz verfügt aktuell über fünf Abschnitte mit insgesamt 16 Paragrafen.
- Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 – 3 TMG)
- Abschnitt 2: Zulassungsfreiheit und Informationspflichten (§§ 4 – 6 TMG)
- Abschnitt 3: Verantwortlichkeit (§§ 7 – 10 TMG)
- Abschnitt 4: Datenschutz (§§ 11 – 15a TMG)
- Abschnitt 5: Bußgeldvorschriften (§ 16 TMG)