245 Anwälte für Entmündigung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Roger Rabbe MBA
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Roger Rabbe MBA
Rabbe Rechtsanwälte, Eschstr. 35, 32257 Bünde 6708.1911933619 km
Sicher verhandeln!
Fachanwalt Familienrecht • Mediation • Baurecht & Architektenrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Roger Rabbe MBA vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Entmündigung
aus 14 Bewertungen Absolut freundliches Team. Super Informationsfluss 👍👍👍 (08.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Mayerl
Rechtsanwältin Nicola Mayerl
Kanzlei Nicola Mayerl, Maria-Theresia-Str. 1, 81675 München 7120.6680046101 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Entmündigung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Mayerl
aus 8 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit dem Beratungsgespräch mit Frau Mayerl und würden uns jederzeit wieder an sie wenden. Sie … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hamann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hamann
Ihns Hamann Biel Rechtsanwälte PartmbB, Travemünder Allee 6, 23568 Lübeck 6743.1999496015 km
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Entmündigung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Hamann
aus 53 Bewertungen Herr Hamann hat uns 3 Jahre lang während unserers Pflegegradverfahrens begleitet. Vom 1. Gespräch an, über die Klage, … (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Entmündigung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ruth Kramarz-Brandt
(10.11.2023) Top Anwältin, die zuhört und sich sehr viel Zeit für ihre Mandanten nimmt
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Rechtsanwältin Christine Scheck
Rechtsanwaltskanzlei Scheck, Gewerbepark C25, 93059 Regensburg 7101.1293020643 km
Erbrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Entmündigung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Scheck gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Entmündigung

Fragen und Antworten

  • Entmündigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Entmündigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Entmündigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Entmündigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Entmündigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Begriff Entmündigung wird in Deutschland seit 1992 nur noch umgangssprachlich verwendet, rechtlich existiert seit diesem Jahr die Entmündigung nicht mehr. Die Entmündigung ging der Anordnung einer Vormundschaft voraus und war dadurch gekennzeichnet, dass der Entmündigte ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung der Entmündigung seine Geschäftsfähigkeit vollständig verlor und ihm ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt wurde. Die Gründe, die zu einer Entmündigung führen konnten, waren unter anderem Geisteskrankheit oder auch Geistesschwäche, Verschwendungssucht, Trunksucht, Rauschgiftsucht, etc. Der Antrag auf Entmündigung konnte beispielsweise von einem Familienangehörigen gestellt werden.  

Mit der Entmündigung wegen Geisteskrankheit war die Person rechtlich absolut handlungsunfähig. Nach der Entmündigung konnte der Betroffene weder Verträge schließen noch heiraten noch wirksam ein Testament errichten (Testierunfähigkeit, Eheunmündigkeit). Andere Gründe für die Entmündigung führten hingegen nur zu einer beschränkten Geschäftsfähigkeit

Die Entmündigung wurde im Jahr 1992 (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige) durch die Einführung des Rechtsinstituts der Betreuung abgeschafft, da die teils aus dem 19. Jahrhundert stammenden Begriffe und Inhalte mit dem Recht auf Menschenwürde nicht als vereinbar eingestuft wurden.

(LOE)

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