77 Anwälte für Erfinder | Seite 4

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Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück, Kollegienwall 5, 49074 Osnabrück 6672.4051139329 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erfinder
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Rechtsanwalt Gregor Lintl
LR-IP Rechtsanwälte Lintl, Renger Partnerschaft mbB, Nymphenburger Str. 20a, 80335 München 7117.1957420208 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Gregor Lintl ist Ihr Ansprechpartner für Erfinder
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Rechtsanwalt Bernhard Lindinger
Rechtsanwaltskanzlei Lindinger, Akazienweg 20, 34117 Kassel 6810.0480040737 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Erfinder unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernhard Lindinger
(24.05.2011)
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sehr gut
Kanzlei Tobias Sommer, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.1099385328 km
Erfahren. Spezialisiert.
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Designrecht • Patentrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erfinder beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M.
aus 13 Bewertungen Einer der wenigen RA die mal zurück rufen und eine telef. Ratschlag geben auch ohne Mandat. Danke (24.04.2024)
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Patentanwalt Dr. Thomas Müller LL.M.
Patentanwälte Schuster, Müller & Partner mbB, Alexanderstraße 92, 70182 Stuttgart 6931.7093372514 km
Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erfinder hilft Ihnen Herr Patentanwalt Dr. Thomas Müller LL.M.
(07.07.2023) Herr Müller ist sehr aufmerksam, berät ruhig und sachlich. Mein Anliegen wurde sehr schnell und vor allem sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfinder

Fragen und Antworten

  • Erfinder: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfinder umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfinder und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erfinder: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfinder sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Der Erfinder ist im Patentrecht eine Person, der das sogenannte Erfinderrecht zusteht. Sie bringt eine Erfindung hervor, also eine schöpferische Leistung im Bereich der Technik, die eine zuvor nicht bekannte Lösung oder Anwendung bietet.

Kennzeichen eines Erfinders

Den Erfinder zeichnen im Wesentlichen drei Merkmale aus:

  • Er erkennt ein Problem.
  • Er will dieses Problem auf neue Art und Weise lösen.
  • Er hatte dabei mindestens einmal in seinem Leben Erfolg.

Diese Kriterien fließen auch im Patentrecht mit ein. Bei der Patenterteilung obliegt es dem Erfinder, die Erfindung offenzulegen und sie so zu beschreiben, dass ein Fachmann auf dem entsprechenden Gebiet die Erfindung nachvollziehen kann. Dies ist die Offenlegung der Erfindung.

Erfinderrecht

Dem Erfinder steht das sogenannte Erfinderrecht zu. Mit der Erfindung selbst entsteht das Erfinderrecht in der Person des Erfinders. Sein Inhalt ist beispielsweise gesetzlich im Patentgesetz (PatG) verankert. Rechtlich geschützt wird es über die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, insbesondere § 823 und § 1004 BGB. Es erfasst:

  • Das Recht auf das Patent bzw. den Gebrauchsmusterschutz, § 6 PatG. Es ist gemäß § 15 PatG übertragbar und vererblich.
  • Das Recht zur Nutzung der Erfindung. Das kann der Erfinder entweder selbst ausüben, aber auch zum Beispiel mit einem Lizenzvertrag auf jemand anderes übertragen.
  • Die sog. Erfinderehre. Hierunter versteht man das Recht, als Erfinder genannt, bezeichnet und anerkannt zu werden, § 63 PatG.
  • Das Recht, über die Erfindung zu entscheiden. Das betrifft nicht nur die Veröffentlichung oder Geheimhaltung, sondern auch etwa die Patentanmeldung oder die Freigabe zur Benutzung.

(WEL)

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