4 Anwälte in Erkelenz
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Zimansky & Partner,
Hermann-Josef-Gormanns-Straße 11a, 41812 Erkelenz
6628.2098638246 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtsanwalt in Erkelenz
Sehr netter Kontakt, hat uns auf dem "kurzen Dienstweg" kompetent beraten. Sehr empfehlenswert.
(17.07.2024)
aus 16 Bewertungen
Anwaltskanzlei Julia Dzikonski,
Kölner Straße 38, 41812 Erkelenz
6628.3204863208 km
Scheidung ohne Drama - Rechtsberatung ist Vertrauenssache
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin in Erkelenz
Julias Slogan „Scheidung ohne Drama“ hat mich direkt gecatcht, weil ich wusste das ist mein Ziel !
Ihr findet eine …
(13.06.2024)
aus 13 Bewertungen
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann,
Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz
6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt in Erkelenz
(05.10.2024)
Freundlich u. kompetent.
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann,
Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz
6628.0673520055 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt in Erkelenz
Erstklassiges u. zügiges Tätigwerden
(02.10.2024)
aus 8 Bewertungen
Rechtstipps von Anwälten aus Erkelenz
Fragen und Antworten
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Wie finde ich den richtigen Anwalt in Erkelenz?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Erkelenz. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Erkelenz zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Erkelenz! -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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