6.077 Anwälte für Unfallflucht | Seite 254

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Rechtsanwalt Helmut Gebhardt
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Gebhardt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unfallflucht
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Rechtsanwalt Harald Getz
Kanzlei Harald Getz, Wasserburger Str 2, 83123 Amerang 7174.0430561112 km
audiatur altera pars
Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Harald Getz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unfallflucht
aus 7 Bewertungen Herr Getz hat meine Interessen sehr sachlich und ergebnisorientiert vertreten. Sein Vorgehen war entgegen der … (16.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Francesca Ruggieri
KANZLEI KRÜGER, Erich-Bammel-Weg 1, 38446 Wolfsburg 6828.734087074 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unfallflucht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri
aus 71 Bewertungen Viel Stress aber am Ende voller Erfolg. Die Sache ging alle 3 Instanzen durch und wir haben alle 3 bis vor dem BAG … (18.01.2024)
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Rechtsanwalt Manfred Hylla
Rechtsanwälte Feder & Kollegen, Nürnberger Str. 39 c, 91126 Schwabach 7014.91684494 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unfallflucht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Hylla gerne zur Verfügung
(15.05.2023) Als ich Herr Hylla und sein Team kontaktiert habe, merkte ich sofort, dass ich dort sehr gut aufgehoben war. Ein sehr …
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Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Kanzlei Andreas Taudt, Grabenstr. 30, 73033 Göppingen 6965.2639912282 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • VerkehrsrechtStrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unfallflucht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Super schnelle Abwicklung, sehr netter Anwalt. Habe kurzfristig einen Termin gebraucht und bekommen! Sehr zu empfehlen! (27.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unfallflucht

Fragen und Antworten

  • Unfallflucht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unfallflucht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unfallflucht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unfallflucht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unfallflucht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Während der Laie häufig von Unfallflucht oder von Fahrerflucht spricht, nennt das Gesetz diesen Straftatbestand gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Dieser Straftatbestand dient dem Schutz der Personen, die durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurden.

Nach § 142 StGB wird ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. Der Unfallbeteiligte entfernt sich dann vom Unfallort, wenn er den unmittelbaren Unfallbereich verlassen hat.

Ein Unfallbeteiligter wird auch bestraft, wenn er sich nach Ablauf der Wartefrist berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Fall sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht, kann das Gericht von einer Strafe absehen. Allerdings gilt diese Regelung nur für Unfälle mir geringem Sachschaden außerhalb des fließenden Verkehrs, z.B. für geringfügige Parkunfälle.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unfallflucht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unfallflucht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.