135 Arbeitnehmer verlieren bei Ipsen in Kleve den Job

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Die Ipsen International Holding ist die Dachgesellschaft der Ipsen-Gruppe.

Die Ipsen-Gruppe ist mit Maschinenbauunternehmen in Europa, Asien und den USA im Industrieofenbau tätig.

Die Gruppe beschäftigt weltweit 765 Mitarbeiter und verfügt über Standorte in Deutschland, den Vereinigten Staaten, Indien, China und Japan..

Im Ipsen-Werk in Kleve sollen nun 135 Arbeitnehmer ihren Job verlieren.

Im Werk in Kleve beschäftigt Ipsen 290 Arbeitnehmer.

Ipsen und der Betriebsrat haben sich auf einen Sozialplan und Interessenausgleich geeinigt.

Danach erhalten Arbeitnehmer über 61 Jahren eine sogenannte Rentenbrücke, die es ermöglichen soll, ohne finanzielle Einbußen in die Renten zu gehen.

Man hofft so die Mitarbeiterzahl zu verringern.

Die übrigen Mitarbeiter sollen durch Aufhebungsverträge mit Abfindungen aus dem Unternehmen gelockt werden.

Sollte sie Arbeitnehmerzahl auch so nicht verringert werden, müssten betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.

Ipsen begründet den Personalabbau damit, dass aufgrund des Strukturwandels in den Branchen und die Corona-Pandemie Kosten minimiert werden müssen, um die verbleibenden 155 Arbeitsplätze zu retten.

Die Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretungen durch Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall gerieten immer wieder ins Stocken, weil Personallisten unvollständig waren.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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