2019: Abmahnung durch Lukas Nießen / Odoma Handel und Vertrieb

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was ist passiert?

Mir liegt eine per E-Mail zugestellte Abmahnung des Herrn Lukas Nießen, handelnd unter der Einzelfirma "Odoama Handel und Vertrieb" vor, mit welcher dieser die fehlende Beachtung der aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ("ODR-Verordnung") resultierenden Informationspflicht, sowie den fehlenden Hinweis darauf, ob der abgemahnte Händler freiwillig am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt oder zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet ist, abmahnt.

Die konkret als Rechtsgrundlage für die Abmahnung bemühten Vorschriften werden nicht erwähnt.

2. Was wird gefordert?

In der Abmahnung wird Unterlassung, Auskunft (!) und Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Handlungen eine konkrete Vertragsstrafe von 1.000,00 EUR vor, die "an die Gläubigerin" zu bezahlen sind. Die Formulierung "an die Gläubigerin" könnte darauf hindeuten, dass sich Herrn Nießen für seine Abmahnung seinerseits des Textes einer ihm zugestellten Abmahnung bedient hat.

Die ihm für die Abmahnung zu erstattenden Kosten berechnet Herr Nießen mit 100,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

3. Was empfehle ich Ihnen?

Ignorieren Sie keinesfalls die Abmahnung! Eine Abmahnung muss nicht durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen werden und kann auch per E-Mail zugestellt werden.

Beachten Sie die von Herrn Nießen gesetzte Frist!

Übergeben Sie zur Meidung von rechtlichen und wirtschaftlichen Folgenachteilen die Angelegenheit mir, als spezialisiertem Rechtsanwalt (insbesondere: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz). Sie sollten sich auch umgehend bei mir melden. Übersenden Sie einfach Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post sowie Ihre Kontaktdaten (meine Kontaktdaten finden Sie rechts).

Ich bin überregional und auch international für Sie tätig und habe in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Rechtsstreite und Gerichtsverfahren begleitet. Prüfen Sie die Gegnerliste meiner Kanzleiseite (vgl. hierzu den Link auf der rechte Seite)!

Im Einzelnen sind folgende Verhaltensweisen zu empfehlen:

  • Unterlassen Sie jeden direkten Kontakt mit Herrn Nießen.
  • Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine Unterlassungserklärung ab, weder mündlich noch schriftlich.
  • Holen Sie sich Rechtsrat zu der Auskunftsforderung von Herrn Nießen ein.
  • Überweisen Sie ohne rechtliche Beratung keine Abmahnkosten, auch wenn Sie Ihnen zunächst gering erscheinen.
  • Rufen Sie mich gleich an, mandatieren Sie mich und lassen Sie sich umfassend beraten.

4. Warum DAMM LEGAL?

Das Wettbewerbsrecht ist ein Teilbereich des Gesamtbereichs „Gewerblicher Rechtsschutz”. Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat in diesem Bereich auch promoviert. Bei Bedarf helfe ich Ihnen daher auch z. B. bei der Prüfung Ihres Onlineauftritts. 

Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Gerne unterstütze ich Sie gegen Herrn Nießen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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