2023: Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Bezeichnung "Psychotherapeut"

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was ist passiert?

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. verschickt derzeit offensichtlich Abmahnungen wegen der Verwendung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut". Diese sind in den mir vorliegenden Fällen über 20 Seiten lang. Der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist nachweislich (Stand: 03.02.2023) als sog. Qualifizierte Einrichtung beim Bundesamt für Justiz (nicht zu verwechseln mit dem Bundesjustizministerium) eingetragen.

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Kostenpauschale von 499,29 EUR.

2. Wo lauert die eigentliche Gefahr für Sie?

Die eigentliche Gefahr dieser Abmahnung liegt darin begründet, dass Sie mit der vom Deutschen Konsumentenbund e.V. vorgeschlagenen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung versprechen. Durch die Formulierung "Vertragsstrafe, die der Versprechensempfänger nach billigem Ermessen festsetzen darf und die im Streitfall vom jeweils zuständigen Gericht hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft werden kann" ist für Sie möglicherweise nicht klar, dass eine solche Vertragsstrafe auch leicht 5.000 EUR betragen kann - und die meisten Gerichte dies für angemessen erachten. Sie sollten auch wissen, dass Sie diese Vertragsstrafe mehrfach zu bezahlen haben, wenn mehrere Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung folgen. Eine Gesamtvertragsstrafe von z.B. 15.000 EUR ist damit nicht auszuschließen.

3. Was ist zu tun?

Sie benötigen umgehend die Hilfe eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz, da dieser u.a. auf das hier berührte Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Das Wettbewerbsrecht gehört zum Gewerblichen Rechtschutz.

1. Sie sollten keine Unterlassungserklärung abgeben, die nicht fachanwaltlich überprüft wurde.
2. Sie sollten einstweilen keine Zahlung leisten.
3. Sie sollten das beanstandete Verhalten allerdings sofort abstellen, wenn Sie wissen, dass Ihr Verhalten rechtswidrig war.

4. Warum Dr. Ole Damm?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich bin auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht, zu dem das Internetrecht gehört. Zudem habe ich im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz zu einem auch wettbewerbsrechtlichen Thema promoviert. Ich habe über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema