Abiturprüfungen 2020 wegen Corona – Teil 3 – Durchschnittsnoten-Abitur ja oder nein?

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Update Stand 25. März 2020

In Teil 1 der Artikelserie haben wir über die Verfahrensstände zu den Planungen für den Abiturjahrgang 2020 berichtet, mit Stand zum 13. März 2020.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abiturpruefungen-werden-sie-verschoben-folgen-fuer-studium-und-ausbildungen-teil_164237.html

Teil 2 der Artikelserie der Kanzlei Rechtsanwältin Schuback beschäftigte sich sodann mit den festgelegten Terminen und Planungen der Bundesländer per 22. und 23. März 2020. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abiturpruefungen-verschiebungen-wegen-corona-teil_164937.html

Dieser Teil der Artikelserie informiert nun über die Erwägungen inzwischen dreier nördlicher Bundesländer, die voraussichtlich ein sog. „Durchschnittsnoten-Abitur“ planen.

Diskussionslage der nördlichen Flächenländer für Abiturjahrgang 2020

In vielen, nicht allen, Bundesländern, sind die plangemäßen schriftlichen Abitur-Prüfungstermine sowie die Nachschreibtermine bereits von jetzt aktuell bzw. gleich nach den Osterferien wegen der aktuellen Lage der Schulschließungen und damit eingeschränkter Vorbereitungszeit in den Schulen selbst, bereits verlegt worden auf Ende April/Anfang Mai. 

Derzeit schreiben wiederum andere Bundesländer, wie aktuell  Hamburg und Hessen, bereits plangemäß die Prüfungen in den derzeit leeren Schulen mit dadurch großzügigen Abständen zwischen den Tischen.  Kanzlei Schuback berichtete. https://www.anwalt.de/rechtstipps/abiturpruefungen-verschiebungen-wegen-corona-teil_164937.html

Ebenso berichtete Kanzlei Schuback über eine aktuell laufende Online-Petition von Schülern, die von 2 Hamburger Schülern ins Leben gerufen wurde mit der Forderung, dass dieses Jahr keine Abiturprüfungen stattfinden sollten, sondern die Ergebnisse der letzten Studienschulsemester in bestimmten Anerkennungsteilen der anzurechnenden Punkte als Abiturergebnis im Durchschnitt festgelegt und ein Durchschnittsnoten-Abitur erfolgen solle.

Die Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein griff diese Idee nun in der Tat mit  auf und prüft diese derzeit auf Fairness und Umsetzbarkeit.

Hierüber soll voraussichtlich am 27. März entschieden werden in der Landesregierung. 

Auch das Land Niedersachsen scheint solche Überlegungen zu planen gemäß aktuellem Stand am 25. März: 

es wird derzeit versucht, die Abiturprüfungen direkt auf die Zeit nach Ostern zu verlegen und in etwa 3 Wochen schreiben zu lassen. Sollte dies aus Sicht des Landes Niedersachsen dann wegen der Epidemie noch nicht möglich sein, so überlegt man, der Idee des Durchschnitts-Noten-Abiturs eventuell auch zu folgen dort. 

Genauso finden derzeit Überlegungen in Mecklenburg-Vorpommern dazu statt. 

2. Einschätzung der derzeitigen Argumente

Die 2 Schüler der Online-Initiative begehrten ein lediglich „Durchschnittsnoten-Abitur“,  ohne eine Abiturprüfung ablegen zu müssen, iweil sie meinen, durch die Corona-Situation zu stark belastet und womöglich gefährdet zu sein, auch, dass sie nicht ausreichende Vorbereitung hatten durch die Schulschließungen. 

Diese Argumente dürften bedenklich erscheinen nach diesseitiger Einschätzung. 

Zum einen sind lediglich die letzten 2 Wochen vor den Osterferien die Schulen geschlossen gewesen - und in dieser Zeit findet nicht die Abiturvorbereitung statt nur, diese läuft im gesamten Jahr davor durch Vertiefungs- und Wiederholungslernen. Die zwei Wochen Schulschliessung davor dürften sich kaum positiv oder negativ bemerkbar machen. 

Eine Gefährdung ist bei denjenigen Ländern, die derzeit die Prüfungen schreiben lassen, derzeit nicht ersichtlich. Denn die Schulen sind derzeit nicht geöffnet, damit erhalten die Abiturienten sehr großzügige Tischabstände und Sicherung der Hygiene-Regeln. 

Es ist auch fraglich, ob ein solches „Not-Abitur“ nicht zum einen sich auch nachteilig auswirkt, da keine ordnungsgemäße Reifeprüfung abgeleistet wurde. Denn es zählt eben zu den zu prüfenden Fähigkeiten eines Abiturienten, bestimmte Leistungen unter Prüfungsbedingungen in vorgegebener Zeit vorzuzeigen, bei denen die Aufgaben aus drei vorherigen Schul-Studiensemestern kommen können. Ein solches  „Corona-Notabitur“ kann bei Bewerbungen sich auch nachteilig auswirken und ein so vorgelegte Abitur möglicherweise am Ende auch „wertlos“ sein.

Darüber hinaus dürften diejenigen Abiturienten, die derzeit ihre Reifeprüfung ableisten, wie z.B. in Hamburg oder Hessen sowie Bayern, dort auf die Tage Ende April nur verlegt, von denjenigen Abiturienten dann etwa in Schleswig-Holstein, ggf. auch noch Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern, dann bei den Studienplatzzulassungen in NC-Fächern übervorteilt werden, wie auch die Studienplatzbewerber der Abiturjahrgänge 2019 und 2021, die reguläre Reifeprüfungen vorgelegt haben werden. 

Notwendig erscheint ein solches „Corona-Notabitur 2020“ als Durchschnittsnoten-Abitur nicht, denn auch bei Verlegung um ein paar Wochen kann dies auch noch mit Nachschreibterminen abgelegt werden, zumal die Hochschulen planen, die Fristen für die Studienplatzanträge entsprechend zu verlängern. 

Wir sind gespannt, wie die Entwicklung hier weiter geht und werden dies beobachten. 

Dieser Beitrag dient allgemeiner Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und erfolgt ohne Gewähr. Eine individuelle Beratung des konkreten Einzelfalles wird dadurch nicht ersetzt. 

Rechtsanwältin und Fachanwältin Iris Schuback aus Hamburg 


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