Abmahnung CrossFit, Inc. (Marke „CROSSFIT“) durch Bird & Bird LLP erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Bird & Bird LLP mahnt für die CrossFit, Inc. aus Washington aus Markenrecht ab. Der Abgemahnte soll das Zeichen „CROSSFIT“ in markenverletzender Weise im Internet zur Bewerbung von Fitnessartikeln genutzt haben.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der CrossFit, Inc. und der Kanzlei Bird & Bird LLP erhalten? Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stehen Ihnen in einem solchen Fall gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, uns die Dokumente für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Spezialisten für Markenrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zuzusenden und Ihre Rufnummer zu hinterlassen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.

Welche Ansprüche stehen in Bezug auf Crossfit im Raum?

Die Kanzlei Bird & Bird LLP macht für die CrossFit, Inc. folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  •  Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Umfang der behaupteten Verletzungshandlung  mit Vorlage von Belegen
  •  Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 €
  • Anerkennung eines Schadensersatzes dem Grunde nach

Was ist bei Abmahnung von Crossfit zu tun?

Die Kanzlei Bird & Bird LLP setzt kurze Fristen. Im Falle des reaktionslosen Fristablaufes könnte die CrossFit, Inc. unmittelbar gerichtliche Schritte einleiten. Dies wäre angesichts des hohen Gegenstandswertes mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko für den Abgemahnten verbunden. Daher sollten die gesetzten Fristen keinesfalls ignoriert werden. 

Nichtsdestotrotz ist davon abzuraten eigenständig Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder gar die Forderungen vorschnell zu erfüllen. Vielmehr ist es in Anbetracht der in Raum stehenden Forderungen nahezu unerlässlich, die Vorwürfe und geltend gemachten Ansprüche rechtzeitig juristisch prüfen zu lassen, bevor auf die Abmahnung reagiert wird. Denn insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung „auf eigene Faust“ ohne anwaltliche Begleitung kann nicht unerhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Bspw. würde sich der Abgemahnte mit Abgabe der von der Gegenseite vorformulierten Erklärung wohl weiter verpflichten als notwendig und hätte im Falle des Verstoßes eine feste Vertragsstrafe an die Gegenseite zu zahlen. 

Die Erklärung enthält zudem Pflichten, die dem Laien nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut ersichtlich sind, so dass er unbewusst gegen die Erklärung verstoßen und die hohe Vertragsstrafe auslösen könnte. Auf dem Gebiet des Markenrechts erfahrene Rechtsanwälte kennen hingegen Möglichkeiten, die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten zu modifizieren und beraten umfassend zu den mit Abgabe der Erklärung einhergehenden Pflichten und Folgen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 erreichen. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung anbieten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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