Abmahnung der AdSimple GmbH durch Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer wegen Datenschutzerklärung

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Uns liegt eine Abmahnung der AdSimple GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer wegen der (angeblich) unberechtigten Nutzung einer Datenschutzerklärung zur Prüfung vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die AdSimple GmbH bietet auf ihrer homepage einen sogenannten „Datenschutzerklärung Generator“ an, mit welchem sich Nutzer eine den Vorgaben der DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung selber erstellen können sollen. Dafür arbeitet der Generator u. a. mit Textbausteinen, die der Geschäftsführer Herr Andreas Ostheimer zuvor erstellt hat. Die so individuell generierte Datenschutzerklärung darf grundsätzlich kostenlos genutzt werden, soweit sie am Ende folgende Quellenangabe enthält:

„Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von ... in Kooperation mit ...“

Abmahngefährdet sind nun Nutzer einer so generierten Datenschutzerklärung ohne diese entsprechende Quellenangabe.

In der Abmahnung wird behauptete, dass die Nutzung ohne Quellenangabe eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Es wird die sofortige Einfügung der Quellenangabe inkl. Verlinkung oder sofortige Entfernung der Datenschutzerklärung verlangt. Zudem wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Auskunft gefordert. 

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Anwaltsgebühren i.H.v. 1.064,- Euro verlangt sowie „Recherchekosten“ i.H.v. 95,- Euro. Zudem ein Schadensersatz i.H.v. mindestens 1.500,- Euro, was eine Gesamtforderung von 2.659,- Euro ergibt. 

Abschließend bietet die AdSimple GmbH „im Interesse einer zügigen und einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit und ohne weitere für Sie kostenintensive Inanspruchnahme der Zivilgerichte“ einen Vergleich dergestalt an, dass der Betroffene einen Pauschalbetrags in Höhe von 1.500 € binnen einer 10-tägigen Frist zahlt und die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, sodann würde die GmbH auf die übrigen Ansprüche verzichten.

Unser Rat 

Gehen Sie keinesfalls vorschnell auf das Vergleichsangebot ein!

Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich noch binnen Frist an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden.

Hier kann oftmals bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal unter: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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