Abmahnung der Bremsenkönig UG durch Rechtsanwalt aus Berlin | Kein anklickbarer Link zur OS-Plattform

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Der Abmahner

Der uns bekannte Rechtsanwalt aus Berlin spricht derzeit vermehrt Abmahnungen für die Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt) aus, einen Online-Shop für Kfz-Ersatzteile.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, keinen anklickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform zur Verfügung zu stellen und somit ihrer Verpflichtung aus der entsprechenden EU-Verordnung zur Streitbeilegung von Verbrauchern mit Online-Händlern nicht nachzukommen. Da die Verpflichtung eine Marktverhaltensregelung gemäß § 3a UWG darstellt, ist ein Verstoß eine unlautere Wettbewerbshandlung, die abmahnfähig ist.

Die Forderung

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafen in Höhe von 500,00 € für jeden Verstoß werden die Rechtsanwaltskosten von 281,30 € (Streitwert: 3.000,00 €) gefordert.

Unsere Einschätzung 

Aufgrund der regelrechten Abmahnwelle ist die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen fraglich. Die Chancen, gegen die Abmahnung erfolgreich vorzugehen, stehen also wegen der hohen Anzahl der standardisierten Abmahnungen gut.

Unser Rat 

Ignorieren Sie die Abmahnung in keinem Fall! Auch aufgrund der hohen Erfolgschancen sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht blind und ohne Konsultation eines Fachanwalts unterschreiben. Eine anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich. Kontaktieren Sie uns! 

Eine Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Günnewig 

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Stand: Okt.18


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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