Abmahnung der DynTec UG wegen falscher Preisangaben durch Kanzlei Bleischwitz & Schierer (PAngV)

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Uns liegt eine Abmahnung der DynTec UG, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer, wegen (angeblich) falscher Preisangaben zur Prüfung vor.

Zum Hintergrund

Die DynTec UG ist nach eigenen Angaben eine im Hamburger Handelsregister eingetragene Immobilienmaklerin. Mit Verweis auf ein angebliches Wettbewerbsverhältnis (Mitbewerberstellung) wird in der Abmahnung behauptet, dass der Betroffene gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen habe, indem er bei Immobilienangeboten gegenüber Verbrauchern nicht den Gesamtpreis inkl. MwSt. angegeben habe.

Der Abgemahnte soll nunmehr binnen Frist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die bereits mitgeschickte, vorformulierte Erklärung sieht für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Damit nicht genug. 

Es werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 30.000,- Euro, mithin in Höhe von 1.358,86 Euro verlangt.

Unser Rat

Die vorliegende Abmahnung wirft einige juristische Fragen auf, weshalb Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben sollten, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt.

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So ist bereits die behauptete Mitbewerberstellung fraglich, da sich im Internet nach eigenen Recherchen keinerlei weitere Informationen über die Firma finden lassen, die eine tatsächliche Tätigkeit als Immobilienmaklerin belegen.

Auch der Vorwurf an sich ist genau zu prüfen. Sollte sich dieser bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine eingeschränkte, eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Weiter bestehen gute Chancen sich gegen die Höhe der geltend gemachten Gebühren zur Wehr zu setzen, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt worden sein dürfte. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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