Abmahnung der Fidentus GmbH durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Zurzeit mahnt Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Fidentus GmbH ab. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind zwei Wettbewerbsverstöße. Die Abgemahnte biete Leistungen als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 GewO an, verfüge jedoch lediglich über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 d Abs. 1 GewO, um als ausschließlicher Versicherungsvermittler agieren zu dürfen. Außerdem verlinke die Abgemahnte nicht zu dem bei der Deutschen Industrie- und Handelsammer geführten Online-Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info, was gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 VersVermV erforderlich sei.

1. Was fordert man von Ihnen?

Die Fidentus GmbH fordert eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung mit einer offenen Vertragsstrafe. Diese kann im Zweifel über 5.000 EUR je Wiederholung des gerügten Wettbewerbsverstoßes betragen. Auch schulden Sie der Gegenseite, wenngleich sie in ihrem Schreiben nicht darauf hinweist, bei berechtigter Abmahnung die Erstattung von rechtsanwaltlichen Kosten für die Abmahnung. Diese Kosten können noch einmal mehrere hundert Euro betragen.

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Sind haben eine Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen eines gleichgearteten Wettbewerbsverstoßes erhalten? In diesem Fall kontaktieren Sie uns! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Fax, E-Mail oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig und alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren im Wettbewerbsrecht geführt, sodass Sie von unserer Erfahrung profitieren. Wir prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, erstellen ggf. individuell für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die bestmöglich auch Ihre Interessen wahrt oder verteidigen Sie gegen möglicherweise überhöhte Kostenforderungen.

3. Was wir Ihnen empfehlen

a. Nehmen Sie selbst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Unterschreiben Sie keine von der Gegenseite vorgefertigte Erklärung!
c. Geben Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen!
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema auch im Bereich des Gewerblicher Rechtsschutzes promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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