Abmahnung der Firma Druckecke, Inhaber Matthias Neumann, durch Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft

  • 2 Minuten Lesezeit

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Es wurde mir eine Abmahnung der Firma Druckecke, Inhaber Matthias Neumann, vertreten durch die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft vom 14.02.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden Firma Druckecke-Abmahnung:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Abgemahnt wurde ein eBay-Verkäufer, weil er gegen diverse Informationspflichten verstoßen haben soll. Es geht um Folgendes:

  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • Fehlender Hinweis auf Vertragssprachen
  • Irreführende Angaben zur Vertretungsberechtigung
  • Fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss
  • Fehlender Hinweis auf Vertragstextspeicherung
  • Fehlender Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten
  • Irreführende Klausel zur Unverbindlichkeit der Angebote

Die Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 25.02.2019, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 24.000 EUR, mithin Kosten i. H. v. 1.044,40 EUR, erstatten.

Meine Einschätzung zur Abmahnung:

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese z. B. eine konkrete Vertragsstrafe von 2.500 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Es sollte, wenn überhaupt, nur eine abgeänderte, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Natürlich müssen auch die Fehler beseitigt werden. Ich schütze seit über 10 Jahren Online-Händler und biete ein spezielles Schutzpaket an. Gern informiere ich Sie über die Details.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Online-Händler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Firma Druckecke, Inhaber Matthias Neumann, vertreten durch die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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