Abmahnung der Firma Trendfurs, Inh. Ioannis Gerikoglou, durch Rechtsanwalt Bernhard Veeck BVR

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1. Worum geht es?

Uns liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Bernhard Veeck, Am Weingarten 25, 6047 Frankfurt am Main vor, welcher mit dem Schreiben im Namen von Herrn Ioannis Gerikoglou wettbewerbswidriges Verhalten rügt. Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, Textilien mit den Hinweisen „Echtfell“ und „Waschbär“ beworben zu haben, während das Fell tatsächlich nicht von einem Waschbär, sondern von einem Marderhund stammte, dessen Fell nicht die gleiche Wertigkeit wie die eines Waschbärs aufweisen soll.

2. Was fordert man von Ihnen?

Wenn Sie eine Abmahnung der Firma Trendfurs erhalten haben, werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens aufgefordert. Die Kanzlei BVR fordert für ihren Mandanten in dem uns vorliegenden Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

Außerdem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten werden zu einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 745,40 EUR ohne MwSt. führt.

3. Unsere Empfehlung für Sie

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, sind Sie höchstwahrscheinlich selbst betroffen und haben bereits eine solche Abmahnung oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage empfangen. In diesem Fall sollten Sie umgehend handeln. Ignorieren Sie das Schreiben nicht! Melden Sie sich bei uns. Unsere Kanzlei ist national und international im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Für die Sichtung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Sie erreichen uns per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Zwischenzeitlich befolgen Sie am besten diese vier Ratschläge:

a. Kontaktieren Sie weder Rechtsanwalt Veeck noch Herrn Gerikoglou, ohne sich vorher beraten zu lassen.
b. Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere nicht die anliegende Unterlassungserklärung.
c. Zahlen Sie vor unserer Rechtsberatung nicht.
d. Erteilen Sie keine Auskünfte, bis Sie mit uns Rücksprache halten konnten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Wettbewerbsrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Dr. jur. Ole Damm hat im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster zu einem auch wettbewerbsrechtlichen Thema promoviert. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wir haben viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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