Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für Autocom Diagnostic Partner AB wegen Designrecht

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Uns liegt aktuell eine Design-Abmahnung (Geschmacksmuster/Design) der Autocom Diagnostic Partner AB durch die Kanzlei Lubberger Lehment wegen des Verkaufs eines (angeblich) gefälschten Diagnosegerätes auf eBay vor.

Im Einzelnen

Die Autocom Diagnostic Partner AB stellt Diagnosegeräte für Pkw her. Sie ist u. a. Inhaberin eines europaweit eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein Diagnosegerät. 

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, bei eBay gefälschte Diagnosegeräte angeboten zu haben, die gegen dieses Geschmacksmuster verstoßen würden. 

Die Firma erwarb ein entsprechendes Diagnosegerät über einen Testkauf und wirft unserem Mandanten anhand einer Gegenüberstellung des gekauften und des geschützten Diagnosegerätes vor, dass nahezu sämtliche Gestaltungsmerkmale des eingetragenen Designs übernommen worden seien. 

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Erteilung umfassender Auskunft, Vernichtung des Restbestandes der Diagnosegeräte und zu guter Letzt, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten i. H. v. 2.305,40 Euro, ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 150.000,- Euro (!).

Unsere Einschätzung, wenn auch Sie betroffen sind

Design und markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da diese oftmals mit hohen finanziellen Folgen verbunden sind.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Auch dürften gute Chancen bestehen, die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da der Streitwert hier unseres Erachtens durchaus Verhandlungsspielraum zulässt.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Gerne nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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