Abmahnung der Odoma – Handel und Vertrieb - Lukas Nießen wegen ODR OS-LINK

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Lukas Nießen mahnt ab: Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für Odoma – Handel und Vertrieb (wegen Verstoß gegen OS-Plattform Hinweis)

Aktuell mahnt Lukas Nießen (im eigenen Namen) für die Odoma – Handel und Vertrieb, welche online mit Waren aus dem Bereich Haushalt, Haus und Garten handelt, Konkurrenten wegen behaupteter Wettbewerbsverstößen ab. 

Im Einzelnen

Die vorliegende Abmahnung wurde durch den Onlinehändler Odoma – Handel und Vertrieb,– in Person des Lukas Nießen ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts – ausgesprochen.

In der Abmahnung wird behauptet, der Onlinehändler verstoße gegen die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 („ODR-Verordnung“), da er seinen dort festgelegten Informationspflichten nicht nachkomme. So fehle ein „anklickbarer“ Link zu der Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform). Ebenso sei der Abgemahnte gemäß VSBG verpflichtet zu informieren, ob er freiwillig am Streitbeilegungsverfahren teilnehme oder zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet ist.

Der Onlinehändler wird aufgefordert das wettbewerbswidrige Verhalten sofort einzustellen und zur Sicherstellung dieser Forderung wird eine vorformulierte, umfassende Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, welche binnen einer bestimmten Frist abzugeben ist. Bei weiteren Verstößen gegen diese umfassende Unterlassungserklärung ist eine hohe Vertragsstrafe zur Ahndung vorgesehen. 

Zudem werden Abmahngebühren i. H. v. 100,- Euro verlangt. 

Unsere Einschätzung

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft! Aber nehmen Sie trotzdem die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ernst.

Anwaltlicher Rat ist hier entscheidend, um sich erfolgreich gegen eine derartige Abmahnung verteidigen zu können. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt ein abstraktes Schulanerkenntnis dar und sollte keinesfalls vorschnell unterschrieben werden, da derartige vorformulierte Unterlassungserklärungen oftmals viel zu weit gefasst sind.

Wir helfen Ihnen!

Wir beraten und vertreten bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und verfügen über ein entsprechendes Maß an Erfahrung im Umgang mit derartigen Abmahnungen. 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Wir prüfen sodann, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und modifizieren die Vorliegende nötigenfalls auf ein angemessenes Minimum. 

Gerne Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: 

Per E-Mail, telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer oder über das Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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