Abmahnung der OS Trading Company UG durch die JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei | Link auf OS-Plattform

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Die Abmahner

Die JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei (Hauptsitz in München) namens und in Vertretung der OS Trading Company UG (Geschäftsführer: Christof Stettin, Hukelturenstraße 11, 72458 Albstadt) im Bereich des Softwareverkaufs auf der Plattform eBay.

Vorwurf

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass lediglich ein nicht-anklickbarer Link auf die OS-Streitschlichtungsplattform bereitgestellt werde.

Forderung

Es wird dazu aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 € zu erstatten.

Unsere Einschätzung

Links zur OS-Plattform müssen gemäß Art. 14 Abs. 1 der ODS-Verordnung „leicht zugänglich“ sein, nach Konkretisierung durch die Rechtsprechung ist ein anklickbarer Link auf der Website vorzuhalten.

Ist dies nicht der Fall, liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor. Diesbezüglich sind uns vermehrt Abmahnungen der Kanzlei JUSDIREKT sowie des IDO e. V. bekannt.

Unser Rat

Sie haben eine derartige Abmahnung erhalten?

Nehmen Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen immer ernst, bleiben Sie nicht untätig! Sie riskieren sonst, dass kostspielige gerichtliche Maßnahmen gegen Sie ergehen.

Bevor Sie auf Forderungen der Gegenseite eingehen, ist jedoch dringend eine Modifizierung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten erforderlich. Die Gefahren einer zu weit gehenden Verpflichtung sind nicht zu unterschätzen! Auch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann grundsätzlich geeignet sein, eine anzunehmende Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Lassen Sie sich individuell anwaltlich beraten, um Zusatzkosten durch eine fehlerhafte Reaktion zu vermeiden – gern stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung und bieten Ihnen unsere kostenfreie Ersteinschätzung sowie die Abwehr der Abmahnung oder die Modifikation der Unterlassungserklärung an.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 09-2018

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf unserer Kanzleiwebsite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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